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Beschuldigte

Ausgleichende Gerechtigkeit - Sie haben die Wahl

Sie werden beschuldigt.
Im Strafverfahren geht es um die begangene Straftat.
Hier geht es um Ihre Chance auf eine bessere Zukunft.

Wollen Sie

  • Wiedergutmachung leisten,
  • erklären, wie es zu der Tat gekommen ist,
  • aktiv den weiteren Verlauf mitbestimmen,
  • reinen Tisch machen und Frieden finden,
  • dass Ihr Beitrag strafmildernd berücksichtigt wird?

Dann kommt vielleicht eine außergerichtliche Schlichtung, eine Mediation in Strafsachen, – im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt - für Sie in Frage.

Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig, kostenlos und kann in Ihrer Region stattfinden.