Ausgleichende Gerechtigkeit - Sie haben die Wahl
Sie werden beschuldigt.
Im Strafverfahren geht es um die begangene Straftat.
Hier geht es um Ihre Chance auf eine bessere Zukunft.
Wollen Sie
Dann kommt vielleicht eine außergerichtliche Schlichtung, eine Mediation in Strafsachen, – im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt - für Sie in Frage.
Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig, kostenlos und kann in Ihrer Region stattfinden.