toa-servicebuero.de

Beschuldigte

Ausgleichende Gerechtigkeit - Sie haben die Wahl

Sie werden beschuldigt.
Im Strafverfahren geht es um die begangene Straftat.
Hier geht es um Ihre Chance auf eine bessere Zukunft.
Wollen Sie

  • Wiedergutmachung leisten,
  • erklären, wie es zu der Tat gekommen ist,
  • aktiv den weiteren Verlauf mitbestimmen,
  • reinen Tisch machen und Frieden finden,
  • dass Ihr Beitrag strafmildernd berücksichtigt wird?

Dann kommt vielleicht eine außergerichtliche Schlichtung, eine Mediation in Strafsachen, – im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt - für Sie in Frage.
Dieser ist freiwillig, kostenlos und kann in Ihrer Region stattfinden.

Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Schreiben Sie Ihre Meinung zum Thema Konflikteschlichten oder Strafen, gleich hier im Forum.


TOA VERSION 2010 - benutzerfreundlich, justizkompatibel, stabil