Ausgleichende Gerechtigkeit - Sie haben die Wahl
Ihnen ist Unrecht geschehen.
Sie wurden verletzt.
Im Strafverfahren geht es um Vergangenes.
Hier geht es um Ihre Rechte und Ihre Chance auf eine bessere Zukunft:
All dies bietet Ihnen eine Mediation in Strafsachen, eine außergerichtliche Schlichtung – im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt (z.B. § 46a StGB)
Freiwillig – kostenlos - in Ihrer Region.