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Geschädigte

Ausgleichende Gerechtigkeit - Sie haben die Wahl

Ihnen ist Unrecht geschehen.
Sie wurden verletzt.
Im Strafverfahren geht es um Vergangenes.
Hier geht es um Ihre Rechte und Ihre Chance auf eine bessere Zukunft:

  • Wiedergutmachung bekommen
  • Schmerzensgeld erhalten
  • Prozesskosten sparen
  • Reden, Fragen, Ärger loswerden
  • Entschuldigung hören
  • Angst abbauen
  • Konflikt bereinigen
  • Frieden finden

All dies bietet Ihnen eine Mediation in Strafsachen, eine außergerichtliche Schlichtung – im Strafgesetzbuch Täter-Opfer-Ausgleich genannt (z.B. § 46a StGB)

Freiwillig – kostenlos - in Ihrer Region.