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Wozu Täter-Opfer-Ausgleich?

Wozu Täter-Opfer-Ausgleich = außergerichtliche Konfliktschlichtung?

Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung Wiedergutmachung, Schmerzensgeld erhalten, reden, fragen, Ärger loswerden, Energie und Kosten für langwierige Gerichtsverfahren sparen und vor allem: Nicht in
der passiven Zeugenrolle verharren, sondern den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen.

Beschuldigte können im Täter-Opfer-Ausgleich reinen Tisch machen, die Verantwortung für die Straftat übernehmen, Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung erhalten. Auch für sie gilt: Ich bin dem Prozess nicht passiv ausgeliefert. Ich kann mitbestimmen, was jetzt passiert. Ich kann sofort einen konstruktiven Beitrag zur Lösung einbringen.

Für alle Bürger bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis. Dem Übel der Tat, wird nicht automatisch das Übel der Strafe entgegensetzt. Vielmehr geht es
beim Täter-Opfer-Ausgleich darum, die Betroffenen einzubeziehen, um eine bessere, gerechtere und sichere Zukunft zu gestalten, von der wir alle profitieren.


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