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Was macht der Richter mit dem Ergebnis?

Der Richter oder Staatsanwalt entscheidet, wie das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs strafrechtlich zu bewerten ist. Er kann – muss jedoch nicht – das Verfahren einstellen.
Er kann das Ergebnis strafmildernd berücksichtigen, beispielsweise bei schweren Straftaten.


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