23. DBH-Bundestagung: "Straftat – Verurteilung – Und dann? Community Justice – Wiedereingliederung als gemeinschaftliche Aufgabe!"

Datum: 
Dienstag, 9. Oktober 2018 - 0:00 bis Donnerstag, 11. Oktober 2018 - 0:00

In den letzten Jahrzehnten gab es verschiedene Bestrebungen die soziale Integration von straffällig gewordenen Personen zu verbessern. Bundesweit wurden unterschiedlichste Konzepte und Strategien entwickelt, angefangen mit beruflicher Qualifizierung als Integrationsziel bis hin zu einem umfassenden sozialintegrativen Konzept. Gleichzeitig lassen sich gesellschaftspolitisch vermehrt Forderungen nach Strafen, Punitivität und damit einer sicherheitsorientierten Kriminalpolitik wahrnehmen. In dieser Perspektive wird die Bestimmung der Aufgabe der Straffälligenarbeit unter der Beobachtung der Öffentlichkeit, Medien und Kriminalpolitik neu definiert.

So lässt sich in den letzten Jahren ein Trend hin zu einer defizitorientierten Betrachtung der straffällig gewordenen Personen feststellen. In diesem Konzept dominiert der Aspekt der Risikoabschätzung der Klienten und damit der Blick auf Strategien der Kontrolle. Ergebnisse aus der sozialwissenschaftlichen sowie kriminologischen Forschung zeigen einen alternativen Weg auf. Lebenslauforientierte Ansätze fragen weniger nach den ätiologischen Ursachen, sondern richten den Blick auf unterschiedliche mögliche Entwicklungswege und berücksichtigen fördernde sowie hindernde Faktoren und Situationen. Nach den bisherigen Ergebnissen der Desistance-Forschung (Ausstiegs-Perspektive) scheinen Interventionen in Form von Unterstützung und Betreuung, um straffällig gewordene Personen zur Veränderung der Persönlichkeit und des eigenen Selbstkonzeptes zu motivieren, wie auch die Übernahme von Verantwortung für sich selbst und sein Leben, wirkungsvoller zu sein. In dieser Perspektive soll die Handlungsfähigkeit der eigenen Person erhöht, die Ressourcen verbessert und dadurch Handlungsspielräume entwickeln bzw. wiedergewonnen werden.

Soziale Integration bzw. Wiedereingliederung wird hier nicht nur als ein Prozess der Erlangung von Wohnung, Einkommen und Arbeit verstanden, sondern als aktive Integration - als neue soziale Einbindung, Anerkennung sowie Wiedergutmachung verstanden. Der Perspektivwechsel erfordert die Einbeziehung von weiteren Personengruppen und Institutionen sowie eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. In dieser Perspektive wird die Betrachtungsweise auf straffällig gewordene Person um den Blick auf das soziale Umfeld sowie die lokale und regionale Einbettung erweitert. Neben der sozialen Einbettung und sozialen Netzwerken wird vermehrt die Frage nach einer gemeindeorientierten Wiedereingliederungspolitik (community justice) gestellt. Straffälligenarbeit wird hierbei als gemeinschaftliche Aufgabe und damit als gemeindebezogene Kriminalpolitik verstanden, in der es auch um Fragen der Wiedergutmachung des Schadens in der Gemeinde geht.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Soziale Arbeit? Welche (neuen) Methoden und Modelle von Intervention sind erfolgsversprechend? Was wissen wir aus dem Bereich der Wirkungsforschung („what works“) und der Desistance-Forschung („how it works“)? Welche Merkmale, Mechanismen und Situationen sind es, die zu einem Ausstieg führen? Welche Chancen ergeben sich durch Prozess der Digitalisierung? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns auf der 23. DBH-Bundestagung auseinandersetzen.

Neben den Plenarvorträgen ermöglichen Workshops sowie Thementische einen Austausch und eine Diskussion über verschiedene Modelle, Arbeitskonzepte und neue Strategien im Umgang mit straffällig gewordenen Personen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DBH www.dbh-online.de/dbh-bundestagung.

Addresse: 
Universität Heidelberg
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
Deutschland

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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