"Mediation in Strafsachen" in Frankfurt am Main (März 2019-März 2020)

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro
Datum: 
Dienstag, 26. März 2019 - 14:00 bis Freitag, 6. März 2020 - 13:00
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Montag, 11. Februar 2019
Adresse: 
Sportschule und Bildungsstätte des Landessportbundes Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Deutschland
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
1.870,00 €
Unterkunftskosten: 
605,00
Verpflegungskosten: 
330,00

Ausbildungsbeschreibung

 

Seit 1991 führt das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA - Servicebüro) die Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator in Strafsachen durch. Mediation ist in vielen Anwendungsfeldern eine bewährte Methode. In  dieser Ausbildung geht es in erster Linie um den Täter-Opfer-Ausgleich, also die Regelung von Konflikten mit strafrechtlicher Relevanz.

Leitbild  für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens (im internationalen Kontext als Restorative Justice bekannt) Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der  europäischen Opferschutzrichtlinie und den vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung e.V. und der BAG-TOA e.V. herausgegebenen TOA-Standards.

Fachliches Ziel der Ausbildung ist die Weiterentwicklung eines Selbstverständnisses/einer Haltung als Mediator/in und die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit Tätern und Opfern, zur Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten  im komplexen Tätigkeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich.

Lernziele

Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,

  • Kennenlernen der Grundprinzipien von Restorative Justice,

  • Anwendung von Vermittlungs- und Gesprächsführungstechniken,

  • Entwicklung eines Rollenbewusstseins als allparteiliche(r) Mediator(in),

  • Schärfung der Wahrnehmung für Kommunikationsprozesse,

  • Steigerung der eigenen Ausdrucksfähigkeit,

  • Einschätzung von Fallkonstellationen/Konfliktstrukturen,

  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,

  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten, wie Staatsanwaltschaft und/oder Polizei.

Lernformen und -inhalte

Ein hoher Lerneffekt und der Erwerb von Handlungskompetenzen werden durch abwechslungsreiche Lernmethoden und durch ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht.

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amtsanwaltschaft;

  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;

  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung;

  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;

  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an sozialpädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte mit einer vergleichbaren Qualifikation, die Mediation in Strafsachen bereits praktizieren oder praktizieren möchten. Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund  ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für den Täter-Opfer-Ausgleich interessieren oder ihn durchführen möchten. Die einzelnen Module eignen sich auch zur punktuellen bzw. thematischen Weiterbildung.

Aufbau und Organisation der Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, und vier weitere themenspezifische Module. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum,  gebucht werden. Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden.

Das Modul 5 – Abschlusskolloquium – kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine detaillierte Dokumentation von zwei selbst durchgeführten Fällen. Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung  selbstständig eine Praxisstelle gefunden werden muss, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen.  Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten diskutiert. Darüber hinaus erhält jede/r Teilnehmende ein persönliches Feedback durch die Trainer. Am Ende steht die Zertifizierung zum Mediator/zur Mediatorin in Strafsachen.

Zusätzliches Angebot:

Abhängig von der Nachfrage können die einzelnen Module vom TOA-Servicebüro mehrmals jährlich und auch regional vor Ort durchgeführt werden.

Übersicht über die Ausbildung

Umfang der Ausbildung

Umfang der Ausbildung

Modul 1 – Basisseminar

24 Unterrichtsstunden

Modul 2 – Opferperspektive

18 Unterrichtsstunden

Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

18 Unterrichtsstunden

Modul 4 – Methoden

18 Unterrichtsstunden

Modul 5 – Abschlusskolloquium

18 Unterrichtsstunden

Arbeitsgruppentreffen

24 Unterrichtsstunden

Gesamt

120 Unterrichtsstunden

 

Ausbildungsgruppe, Trainer*innen und Referent*innen

 

Die einzelnen Module werden mit einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisarbeit und eine tiefer gehende theoretische Auseinandersetzung mit den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

 

Die Trainer*innen besitzen mehrjährige Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich. Sie sind anerkannte Mediator*innen in Strafsachen und verfügen zudem über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Leitung von Gruppen und erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision.

 

Die Referent*innen sind jeweils in ihren Fachgebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner*innen der Materie.

 

Referent*innen und Trainer*innen (Änderungen vorbehalten):
Gerd Delattre, Bettingen
Katja Grünewald, Verein sozial-integrativer Projekte e.V., Münster
Claudia Kowalewski, AJSD Niedersachen, Oldenburg
Silke Menn-Quast, Konfliktschlichtung, Siegen
Johanna Muhl, Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln
Christian Niederhöfer – Rechtsanwalt, Tübingen
Hans van Triel – Oberamstanwalt, Duisburg
Prof. em. Dr. Dieter Rössner – Rechtsanwalt, Tübingen
Prof. Dr. Bernd Dieter Meier, Leibniz Universität Hannover
Dr. Wolfram Schädler – Bundesanwaltschaft a.D., Opferanwalt, Wiesbaden
Dr. Felix Schulz – zentrum für handlungskompetenz, Lüneburg
Reiner Weik, Handschlag, Reutlingen
Christoph Willms – Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln

 

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • die Absolvierung aller Module,
  • die Teilnahme an den Arbeitsgruppentreffen,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die Teilnahme am Abschlusskolloquium,
  • die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer*innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltungsorte und Termine

Tagungshaus für die Module 1-5: 
Sportschule und Bildungsstätte des Landessportbundes Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
www.landessportbund-hessen.de

Modul 1:

26.03.2019 – 29.03.2019

Modul 2:

12.06.2019 – 14.06.2019

Modul 3:

04.09.2019 – 06.09.2019

Modul 4:

04.12.2019 – 06.12.2019

Modul 5:

04.03.2020 – 06.03.2020 (Änderungen vorbehalten)

Alle Module beginnen jeweils am 1. Tag um 14.00 Uhr, an den weiteren Tagen um 09.00 Uhr und enden um 18.00 Uhr, am letzten Tag um 13.00 Uhr (nach dem Mittagessen). Bitte informieren Sie sich selbst, ob das Tagungshaus Ihren Vorstellungen entspricht. Die Vorabanreise zu den einzelnen Modulen sind bei Bedarf bitte selbst im Tagungshaus zu buchen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Übernachtung selbst anderweitig zu organisieren.

Kosten

Es ist preiswerter, wenn die gesamte Ausbildung komplett gebucht wird (1.870,00 € Seminar-kosten). Allerdings müssen dann die einzelnen Module nacheinander absolviert werden. Bei einer freien Einzelbuchung der Module belaufen sich die Seminarkosten auf insgesamt 2.100,00 €.

 

Seminarkosten

Kosten Übernachtung

Kosten Vollverpflegung

Gesamtausbildung:

1.870,00 €

605,00 €

330,00 €

 

 

 

 

Einzelne Module:

 

 

 

Modul 1

575.00 €

165,00 €

90,00 €

Modul 2

425,00 €

110.00 €

60,00 €

Modul 3

450,00 €

110,00 €

60,00 €

Modul 4

325,00 €

110,00 €

60,00 €

Modul 5

325,00 €

110,00 €

60,00 €

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten immer vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Vier Wochen vor Beginn erhalten Sie dann eine Rechnung. Nach Eingang des fälligen Betrages erfolgt die Freischaltung zum Downloadbereich mit Zugriff auf Ihre kompletten Seminarunterlagen.

Für die Gesamtausbildung sind drei Raten zu den in der Rechnung genannten Beträgen und Terminen fällig.

Eine Buchung ohne Übernachtung ist möglich. In diesem Fall fällt nur eine Verpflegungspauschale für die Gesamtausbildung in Höhe von insgesamt 240,00 € an.

 

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fahl:
Tel.: (0221) 94 86 51 22
Email: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de

 

Vertragsbedingungen

Anmeldeschluss ist der 25. Februar 2019. Stornierungen müssen grundsätzlich in Textform erfolgen. Kostenlose Stornierungen von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmenden müssen bis zum Anmeldeschluss im TOA-Servicebüro vorliegen. Für Stornierungen nach dem 25. Februar 2019 wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr fällig. Geht eine Abmeldung in Textform nach der oben genannten Frist ein oder erscheint ein*e Teilnehmer*in ohne Abmeldung nicht zum Modul, wird die gesamte Gebühr erhoben.

Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichtet sich der oder die Teilnehmende, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmenden das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen von den Teilnehmenden gesondert bezahlt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen von Modulen oder der gesamten Ausbildung vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei Ausfall der Dozierenden oder bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl u. ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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