Auftragszahlen im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bundesweit rückläufig, auch in Baden-Württemberg – TOA droht marginalisiert zu werden

Autor/Autoren: 
TOA-Servicebüro / Neustart gGmbH
Jahr: 
2015

Stuttgart/Köln, 21. Dezember 2015

Pressemitteilung

Auftragszahlen im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bundesweit rückläufig, auch in Baden-Württemberg - TOA droht marginalisiert zu werden

Stuttgart/Köln 21.12.2015 – Nachdem in den letzten Jahren der Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg sukzessive ausgebaut und als feste Größe in der justiznahen Sozialarbeit landesweit etabliert werden konnte, verzeichnet die NEUSTART gGmbH für 2015 einen Rückgang der Auftragszahlen um über 15 Prozent (2014: 1.800 Aufträge; 2015: circa 1.500 Aufträge). „Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, als die kriminalitätspräventive Wirkung des TOA außer Frage steht. Obgleich wir viel unternommen haben, um die Staatsanwaltschaften von den Vorzügen des außergerichtlichen Tatausgleichs zu überzeugen, sind die Effekte eher gering“, erklärt Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH. Bundesweit ist die Entwicklung nahezu analog.

Potential des Täter-Opfer-Ausgleichs bleibt ungenützt

Gerd Delattre, Leiter des TOA-Servicebüros mit Sitz in Köln, teilt Rickens Überzeugung, dass das große Potential des TOA in der Justiz kaum genützt wird: „Der TOA kommt nach wie vor eher bei Bagatelldelikten zum Einsatz und das, obgleich er prinzipiell auch bei schweren Straftaten durchgeführt werden kann. Sofern Opfer resp. Geschädigte eine Mediation wünschen, sollte dem auch nachgekommen werden. Oft sind die Opfer von Straftaten jedoch nicht über die Möglichkeiten, die der TOA bietet, informiert“, verweist Delattre auf eines der zentralen Probleme im Kontext des TOA. „Das soeben beschlossene 3. Opferrechtsreformgesetz stärkt die Informationsrechte der Betroffenen von Straftaten erheblich. Dem muss nun Rechnung getragen werden“, betont Delattre.

Opfer, Beschuldigte und Gesellschaft profitieren von einer außergerichtlichen Einigung

Die Geschädigten empfinden es meist als Befreiung, die Täter persönlich mit den negativen Konsequenzen ihrer Vergehen zu konfrontieren. „Opfer von Straftaten, die nicht nur Recht, sondern Gehör für ihre emotionalen Verletzungen erhalten wollen, profitieren erheblich von einem Mediationsgespräch. Wo sonst fänden sie bessere Konditionen, das zu artikulieren, was sie durch eine Straftat erlitten haben?“, so Delattre. Wiedergutmachung besitzt jedoch auch materielle Aspekte, „die im TOA definiert und in einer Einigung festgeschrieben werden können“, erläutert Volkmar Körner, wirtschaftlicher Geschäftsführer der NEUSTART gGmbH, einen der weiteren Vorzüge des TOA. „Wenn sich beide Parteien auf einen Konsens verständigen, ist auch der Gesellschaft gedient. Die nachhaltige Bereinigung eines Konflikts ist, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen, ungleich wirkungsmächtiger als ein Gerichtsurteil und damit verbundene Sanktionen“, so Körner.
„Neuerliche Straftaten und daraus resultierende Folgeschäden können damit oft verhindert werden“, bestätigt Delattre, der sich explizit dafür verwendet, dem TOA in der Justiz eine weit größere Rolle zuzuschreiben, als er aktuell besitzt. Sonst, so befürchtet Delattre, „wird der TOA zu einem Epiphänomen der Justiz marginalisiert“.

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Weitere Informationen für Medienvertreter:
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Gerd Delattre
Leiter
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
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gd@toa-servicebüro.de


KURZPROFIL NEUSTART GEMEINNÜTZIGE GMBH (BADEN-WÜRTTEMBERG)

Mit dem 01.01.2007 betraute das Land Baden-Württemberg die NEUSTART gemeinnützige GmbH mit der Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Das Leitbild von NEUSTART orientiert sich an drei zentralen Grundsätzen: Vergangenheit – verarbeiten, Gegenwart – bewältigen, Zukunft – sichern. Diese Prinzipien bestimmen das Selbstverständnis und Handeln der derzeit knapp 470 haupt- und 650 ehrenamtlichen NEUSTART Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Baden-Württemberg, die circa 19.000 Klienten in der Bewährungshilfe betreuen. Im Kontext der Gerichtshilfe werden jährlich circa 3.800 Erhebungen durchgeführt. Zudem wird in 1.800 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs interveniert. Die Mitarbeiter leisten damit einen entscheidenden Beitrag, Schutz vor Kriminalität – ihren gesellschaftlichen Folgen und Wechselwirkungen – zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu NEUSTART gemeinnützige GmbH finden Sie unter www.neustart.org

KURZPROFIL TOA-SERVICEBÜRO

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik – und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert. Der dahinter stehende Grundgedanke: Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine solche Verletzung schafft Verpflichtungen. Im idealen Fall bezieht die Justiz ‚Opfer‘, ‚Täter‘ und das Gemeinwesen in die Bemühungen um eine Verbesserung mit ein. Der zentrale Ansatz lautet: Die Bedürfnisse der Tatbetroffenen und die Verantwortung der ‚Täter‘, das Übel wiedergutzumachen, zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen. Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Das TOA-Servicebüro trägt aktiv dazu bei, diesen Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts (Annäherung an den englischen Begriff ,Restorative Justice‘) fest in das Strafrechtssystem zu integrieren.

Weitere Informationen zum TOA-Servicebüro finden Sie unter www.toa-servicebuero.de

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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