Mediator / Mediatorin in Strafsachen werden
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Unsere modulare Fortbildung zur Mediation in Strafsachen, die bereits seit 1991 existiert, gilt als Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld. Die Fortbildung schließt mit der Zertifizierung zum/zur Mediator*in in Strafsachen ab. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) fördert das TOA-Servicebüro für dieses Angebot der Fortbildung.
Zielgruppe:
Menschen, die sich aus beruflichen oder auch privaten Gründen für den Täter-Opfer-Ausgleich interessieren.
Zum Ablauf:
Die Gesamtfortbildung besteht aus insgesamt fünf Modulen. Die einzelnen Module können entweder direkt als Gesamtpaket oder separat, in einer beliebigen Reihenfolge (Ausnahme Modul 1 und Modul 5) und in einem frei gewählten Zeitraum gebucht werden.
Des Weiteren besteht für Teilnehmer:innen, die bereits eine andere Mediationsausbildung (130 Stunden) abgeschlossen haben, die Möglichkeit, durch die Teilnahme an den Modulen 1 bis 3 und einem Abschlusskolloquium (in Form einer Zusatzqualifikation) das Zertifikat zur „Mediation in Strafsachen“ zu erwerben.
In beiden Fällen gilt: Für den Erhalt des Zertifikats sind außerdem zwei Praxisfälle zu bearbeiten, zu reflektieren und zu dokumentieren.
Bitte beachten Sie, falls Sie nicht bereits an eine TOA-Fachstelle angebunden sind: Während der Fortbildung ist selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der Sie die zu dokumentierenden Fälle bearbeiten können.
Die Fortbildung gliedert sich in folgende Module:
Modul 1 Basisseminar
Die Teilnehmer:innen des Basisseminars erfahren, wie eine Mediation in Strafsachen abläuft, welche Fälle dafür in Frage kommen, wie der Kontakt zu den Beteiligten zustande kommt und wann mit wem über welche Inhalte gesprochen wird. Theoretische Inputs werden in Übungen und Rollenspielen praktisch erprobt. Weiterhin werden Fachreferate zu den Themen „Restorative Justice" und "TOA-Standards und Qualitätssicherung im TOA“ gehalten.
Modul 2 Opferperspektive
Die Vermittlungstätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen von Straftaten. Deshalb sind Kenntnisse über die Phasen der Verarbeitung der 'Opferwerdung' sowie über das Erkennen von und den Umgang mit Traumata besonders wichtig. Was darf und soll Betroffenen zugemutet werden? Was kann Betroffene stärken und wo sind die Grenzen der Mediation in Strafsachen? Wie kann man mit Betroffenen statt über Betroffene reden.Die Theorieinputs werden in praktische Übungen und Rollenspiele erprobt. Es werden Fachreferate zu den Themen „Überkreuz oder konform?- Die Perspektiven von Gewaltopfern und das Strafverfahren“ und „Mediation in Strafsachen für traumatisierte Geschädigte? Chance oder Risiko?“ gehalten.
Modul 3 Rechtliche Grundlagen & Kooperation mit der Justiz
Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner:innen der Vermittlungsstellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das Angebot der Mediation in Strafsachen in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen. Was sind die Erwartungen und Befindlichkeiten der Kooperationspartner:innen? Wie kann ich diese angemessen berücksichtigen? In Form von Fachreferaten zu den Themen „Mediation im Strafrecht“, „TOA im Ermittlungsverfahren“ und „TOA und Zivilrecht“ werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Täter‑Opfer‑Ausgleich vermittelt.
Modul 4 Methoden
Besondere Fallkonstellationen bedürfen besonderer Herangehensweisen und Methoden. Seien es Fälle aus dem Bereich der 'Häuslichen Gewalt', Gruppendelikte oder chronifizierte Konflikte. In diesem Modul werden Methoden vorgestellt und erprobt, die sich auch aber nicht nur für diese besonderen Fallkonstellationen eignen.
Modul 5 Abschlusskolloquium
Das letzte Modul dient dazu, im Rahmen eines Abschlusskolloquiums die während der berufsbegleitenden Fortbildung erworbenen Kenntnisse zu überprüfen und die dokumentierten Fälle zu besprechen. Jede:r Teilnehmer:in erhält ein persönliches Feedback.