Über uns

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
 

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde es 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e. V.  und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.

Der dahinter stehende Grundgedanke: Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine solche Verletzung schafft Verpflichtungen. Im idealen Fall bezieht die Justiz 'Opfer', 'Täter' und das Gemeinwesen in die Bemühungen um eine Verbesserung mit ein.

Der zentrale Ansatz lautet: Die Bedürfnisse der Tatbetroffenen und die Verantwortung der 'Täter', das Übel wiedergutzumachen, zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen. Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Das TOA-Servicebüro  trägt aktiv dazu bei, diesen Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts (Annäherung an den englischen Begriff - Restorative Justice) fest in das Strafrechtssystem zu integrieren.

Für das TOA-Servicebüro leiten sich daraus folgende Generalziele und Richtungsziele ab:

Generalziele:

  • Strafrechtspflege und Bevölkerung kennen und akzeptieren den Täter-Opfer-Ausgleich und Mediation als adäquates Mittel in einer Vielzahl von Konflikten.
  • Konfliktschlichtungs- und Mediationsteams stehen qualifiziert und bedarfsentsprechend zur Verfügung.
  • Die Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs führt zu erheblichen Einsparungen in den klassischen Justizbereichen.
  • Die Zufriedenheit der Bevölkerung über den aktuellen Zustand des Rechtsfriedens und der inneren Sicherheit wird positiv beeinflusst.
  • In der Bevölkerung finden die aus der Mediation gekannten Strategien der Konfliktbewältigung in vielfältigen gesellschaftlichen Bereichen ihren Niederschlag.

Richtungsziele:

  • Das TOA-Servicebüro wirkt der einengenden Auffassung, eine Straftat ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten, entgegen. Wir fördern die weitergehende Sichtweise, darin eine verantwortungsschaffende Verletzung von Menschen und Beziehungen zu sehen.
  • In allen von den Betroffenen gewünschten Fällen findet der vermehrte Gebrauch des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der von anderen Praktiken der Restorative Justice statt.
  • Wenn die Vermittlung im Täter-Opfer-Ausgleich durch eine:n Dritte:n erfolgt, soll hierfür ein bundesweit flächendeckendes und fachgerechtes Angebot zur Verfügung stehen.  Dies unterstützt das TOA-Servicebüro durch die stete Weiterentwicklung der bundesweiten Standards, die Ausbildung von Konfliktschlichter:innen, die Überprüfung der Ausgleichspraxis und die Förderung der methodischen Weiterentwicklung.

Die Planung der Einrichtung eines zentralen Büros für Täter-Opfer-Ausgleich zu Beginn der 90er Jahre trug vor allem vier Entwicklungen Rechnung:

  • Nach zehn Jahren Diskussion über die Schadenswiedergutmachung im Strafrecht, nach deutlicher Akzentuierung der Opferbelange durch das Opferschutzgesetz und nach ermutigenden Erfahrungen mit ersten Modellprojekten zum Täter-Opfer-Ausgleich bestand in der kriminalpolitischen Fachöffentlichkeit weitgehende Übereinstimmung, dass Täter-Opfer-Ausgleich als neue Perspektive im Umgang mit strafbarem Handeln größere Beachtung in der Strafrechtspflege verdiene und stärker im Kriminalrechtssystem verankert werden sollte.
  • Die Zahl der in der Strafrechtspflege tätigen sozialen Dienste (freie Träger, Gerichtshilfen und Jugendämter), die Täter-Opfer-Ausgleich durchführten bzw. planten, war seit 1985 deutlich angestiegen. Zudem beabsichtigten Landesjustiz- und/oder Landesjugendverwaltungen der meisten Bundesländer, Täter-Opfer-Ausgleich in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern, teils als Modell- oder Einzelprojekte, teils als flächendeckendes Angebot.
  • Erfahrungen mit den Ausgleichsprojekten der ersten und zweiten Generation hatten erkennen lassen, dass Täter-Opfer-Ausgleich sich nicht im "Selbstläufer" zu einer nennenswerten Dimension in der Strafrechtspraxis entwickeln würde. Aus diesem Grunde fiel die Entscheidung, gezielte Aufbauarbeit durch Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen, durch Information und durch Qualifizierung der in der praktischen Konfliktschlichtung Tätigen in die Wege zu leiten.
  • Unter dem Begriff Konfliktschlichtung/Mediation - gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte - wurden Methoden entwickelt, die im Bereich des Strafrechts durch den Täter-Opfer-Ausgleich, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen zunehmend Anwendung finden
  • Wesentliche Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Servicebüros waren demnach: grundsätzliche Akzeptanz des Täter-Opfer-Ausgleichs, positive Entwicklung der Ausgleichspraxis, die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung von Konfliktschlichtung und die Notwendigkeit der Qualitätssicherung bei der praktischen Umsetzung.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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