Über uns

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
 

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde es 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH — Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.  und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.

Der dahinter stehende Grundgedanke: Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine solche Verletzung schafft Verpflichtungen. Im idealen Fall bezieht die Justiz 'Opfer', 'Täter' und das Gemeinwesen in die Bemühungen um eine Verbesserung mit ein.

Der zentrale Ansatz lautet: Die Bedürfnisse der Tatbetroffenen und die Verantwortung der 'Täter', das Übel wiedergutzumachen, zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen. Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Das TOA-Servicebüro  trägt aktiv dazu bei, diesen Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts (Annäherung an den englischen Begriff - Restorative Justice) fest in das Strafrechtssystem zu integrieren.

Für das TOA-Servicebüro leiten sich daraus folgende Generalziele und Richtungsziele ab:

Generalziele:

  • Strafrechtspflege und Bevölkerung kennen und akzeptieren den Täter-Opfer-Ausgleich und Mediation als adäquates Mittel in einer Vielzahl von Konflikten.
  • Konfliktschlichtungs- und Mediationsteams stehen qualifiziert und bedarfsentsprechend zur Verfügung.
  • Die Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs führt zu erheblichen Einsparungen in den klassischen Justizbereichen.
  • Die Zufriedenheit der Bevölkerung über den aktuellen Zustand des Rechtsfriedens und der inneren Sicherheit wird positiv beeinflusst.
  • In der Bevölkerung finden die aus der Mediation gekannten Strategien der Konfliktbewältigung in vielfältigen gesellschaftlichen Bereichen ihren Niederschlag.

Richtungsziele:

  • Das TOA-Servicebüro wirkt der einengenden Auffassung, eine Straftat ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten, entgegen. Wir fördern die weitergehende Sichtweise, darin eine verantwortungsschaffende Verletzung von Menschen und Beziehungen zu sehen.
  • In allen von den Betroffenen gewünschten Fällen findet der vermehrte Gebrauch des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der von anderen Praktiken der Restorative Justice statt.
  • Wenn die Vermittlung im Täter-Opfer-Ausgleich durch eine:n Dritte:n erfolgt, soll hierfür ein bundesweit flächendeckendes und fachgerechtes Angebot zur Verfügung stehen.  Dies unterstützt das TOA-Servicebüro durch die stete Weiterentwicklung der bundesweiten Standards, die Ausbildung von Konfliktschlichter:innen, die Überprüfung der Ausgleichspraxis und die Förderung der methodischen Weiterentwicklung.

Die vier Tätigkeitsschwerpunkte des TOA-Servicebüros sind:

  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des TOA:

(Weiter-) Entwicklung und Pflege von Qualitätsstandards und der Werbung für deren Anwendung (auch im Hinblick auf die durch die europäische Rechtsetzung an den TOA gestellten Anforderungen): allgemeine Beratung der TOA-Fachstellen, Kooperation mit Forschung, Politik und Justiz; Mitarbeit und Mitgliedschaft in internationalen Gremien, soweit im Rahmen der personellen und sachlichen Mittel des Büros möglich; Organisation von Fachtagungen, namentlich des TOA-Forums.

  • Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung

von Mediator:innen in Strafsachen sowie Fortbildung anderer Berufsgruppen z. B. Justizpraktiker:innen, Polizist:innen, Lehrer:innen im Bereich des TOA. Hierzu zählen die Veranstaltung von Seminaren sowie Fortbildungsveranstaltungen für verschiedene Arbeitsfelder und die Schulung der Trainer und Trainerinnen im Rahmen der Ausbildung Mediation in Strafsachen, aber auch die Durchführung von Fachveranstaltungen.

  • Öffentlichkeitsarbeit

zur Förderung der Bekanntheit und Akzeptanz des TOA und seiner Anwendungshäufigkeit soweit nach den vorhandenen Ressourcen möglich, auch Beratung der Betroffenen und Verantwortlichen von Straftaten. Zum Beispiel: Servicetelefon; Website; Fachzeitschrift und Broschüren; Vorträge, Tagungspräsentationen; Plakate, Flyer.

  • Unterstützung der Durchführung der TOA-Statistik,

insbesondere durch die Beratung und Betreuung der beteiligten TOA-Fachstellen sowie durch das Werben für ein Mitwirken bei diesen und bei bislang nicht teilnehmenden TOA-Einrichtungen.

Die Planung der Einrichtung eines zentralen Büros für Täter-Opfer-Ausgleich zu Beginn der 90er Jahre trug vor allem vier Entwicklungen Rechnung:

  • Nach zehn Jahren Diskussion über die Schadenswiedergutmachung im Strafrecht, nach deutlicher Akzentuierung der Opferbelange durch das Opferschutzgesetz und nach ermutigenden Erfahrungen mit ersten Modellprojekten zum Täter-Opfer-Ausgleich bestand in der kriminalpolitischen Fachöffentlichkeit weitgehende Übereinstimmung, dass Täter-Opfer-Ausgleich als neue Perspektive im Umgang mit strafbarem Handeln größere Beachtung in der Strafrechtspflege verdiene und stärker im Kriminalrechtssystem verankert werden sollte.
  • Die Zahl der in der Strafrechtspflege tätigen sozialen Dienste (freie Träger, Gerichtshilfen und Jugendämter), die Täter-Opfer-Ausgleich durchführten bzw. planten, war seit 1985 deutlich angestiegen. Zudem beabsichtigten Landesjustiz- und/oder Landesjugendverwaltungen der meisten Bundesländer, Täter-Opfer-Ausgleich in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern, teils als Modell- oder Einzelprojekte, teils als flächendeckendes Angebot.
  • Erfahrungen mit den Ausgleichsprojekten der ersten und zweiten Generation hatten erkennen lassen, dass Täter-Opfer-Ausgleich sich nicht im "Selbstläufer" zu einer nennenswerten Dimension in der Strafrechtspraxis entwickeln würde. Aus diesem Grunde fiel die Entscheidung, gezielte Aufbauarbeit durch Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen, durch Information und durch Qualifizierung der in der praktischen Konfliktschlichtung Tätigen in die Wege zu leiten.
  • Unter dem Begriff Konfliktschlichtung/Mediation - gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte - wurden Methoden entwickelt, die im Bereich des Strafrechts durch den Täter-Opfer-Ausgleich, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen zunehmend Anwendung finden
  • Wesentliche Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Servicebüros waren demnach: grundsätzliche Akzeptanz des Täter-Opfer-Ausgleichs, positive Entwicklung der Ausgleichspraxis, die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung von Konfliktschlichtung und die Notwendigkeit der Qualitätssicherung bei der praktischen Umsetzung.

(im DBH-Fachverband e.V.)

Der DBH-Fachverband e.V. ist Ideengeber und Ansprechpartner für die vielschichtigen Themenfelder aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik sowie deren Weiterentwicklung.

Unsere Vision ist ein differenzierter, sachlich geprägter und am Menschenwohl orientierter öffentlicher Diskurs über den Umgang mit abweichendem Verhalten, in dem vermehrt Alternativen zum traditionellen Strafverfahren und insbesondere
zum Freiheitsentzug zum Einsatz kommen.

Der DBH-Fachverband e.V. ist der Überzeugung, dass Strafrecht nur die Funktion einer „ultima ratio“ hat. Innerhalb des strafrechtlichen Sanktionssystems sind mildere, weniger schwerwiegende Eingriffe in Grund- und Persönlichkeitsrechte immer vorzuziehen.

Wir beziehen Position zu kriminalpolitischen Fragestellungen und dem gesellschaftlichen Umgang mit Kriminalität und vertreten diese nach außen.

 

Leitmotiv:

Eine Straftat ist in vielen Fällen nicht ausschließlich als schuldhafte Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung zu betrachten. Sie ist sowohl eine Verletzung von Menschen und Beziehungen als auch ein sozialer Konflikt. Abweichendes Verhalten versteht der DBH-Fachverband e.V. als gesellschaftliches Konstrukt, das kontextabhängig, interaktiv hergestellt und diskursiv gerahmt ist. Kriminalität entsteht aus sozialer und staatlicher Normierung mit realen individuellen, sozialen und strukturellen Folgen.

 

Leitsätze:

Der DBH-Fachverband e.V.:

  • greift aktuelle und grundsätzliche Themen im Umgang mit strafrechtlich relevantem Verhalten und Konflikten auf.
  • fördert einen wissensbasierten und handlungsorientierten Austausch zwischen Theorie und Praxis durch Informations- und Bildungsarbeit.
  • gibt kriminalpolitische Empfehlungen für Politik und Praxis.
  • setzt sich für eine kriminalpolitische Praxis ein, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und den gemeinschaftlichen respektvollen Umgang fördert.
  • tritt in den Austausch mit und fördert die Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
  • führt Akteur:innen aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik zusammen.
  • arbeitet auf Bundesebene ressortübergreifend, interdisziplinär sowie praxisrelevant und engagiert sich in europäischen und anderen internationalen Netzwerken.

Mitarbeiter:innenorientierung:

  • Der DBH-Fachverband e.V. versteht sich als lernende Organisation. Die Zusammenarbeit im DBH-Fachverband e.V. ist durch die Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung der Mitarbeiter:innen geprägt.
  • Der DBH-Fachverband e.V. sorgt für ein faires, vertrauensvolles und wertschätzendes Arbeitsklima. Transparenz und Kollegialität sowie zielorientiertes Planen und Handeln zeichnen die Zusammenarbeit aus. Er bietet Raum für kreative Prozesse.
  • Der DBH-Fachverband e.V. als Arbeitgeber legt Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Mitarbeiter:innen leben und erleben ein hohes Maß an Flexibilität.

Mitgliederorientierung:

  • Der DBH-Fachverband e.V. bietet Im Rahmen seiner Aufgaben seinen Mitgliedern Beratung und Kooperation, Vermittlung, Unterstützung sowie Interessenvertretung an.
  • Er nimmt die Interessen seiner Mitglieder auf und ermöglicht den bundesweiten Austausch untereinander sowie mit Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik im Feld der Sozialen Arbeit, des Strafrechts und der Kriminalpolitik.
  • Der DBH-Fachverband e.V. respektiert das Selbstbestimmungsrecht seiner Mitgliedsorganisationen und gestaltet einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang.

Kund:innenorientierung:

  • Das Angebot des DBH-Fachverband e.V. richtet sich an alle Fachkräfte aus dem Feld der Sozialen Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik sowie weitere interessierte Personen.
  • Der DBH-Fachverband e.V. ist ein kompetenter und zuverlässiger Dienstleister, der sich am individuellen fachlichen Bedürfnis seiner Kund:innen, wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie am Gemeinwohl orientiert.
  • Die Mitarbeiter:innen gehen respektvoll, wertschätzend und im offenen Dialog mit ihren Kund:innen um.
  • Der DBH-Fachverband e.V. führt ein kontinuierliches Qualitätsmanagement durch und entwickelt seine Angebote fortlaufend weiter.

Unser Beitrag für die Gesellschaft ist die Förderung:

  • eines sachlichen Diskurses als Grundlage für einen am Menschenwohl orientierten und sozial verantwortlichen Umgang mit Kriminalität und deren Folgen,
  • der Möglichkeit zur Konfliktvermittlung und Wiedergutmachung,
  • einer gemeindeorientierten Wiedereingliederung,
  • des sozialen Friedens und des Rechtsfriedens,
  • des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Mit diesem Leitbild möchten wir einen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen und die Identifikation mit dem DBH-Fachverband e.V. und seinen Inhalten fördern. Es richtet sich an alle Menschen, die im und für den DBH-Fachverband e.V. wirken. Die hier niedergelegten Leitlinien beziehen sich auf die gegenwärtige Arbeit und zeigen gleichzeitig Perspektiven für die Zukunft auf. Es ist das Ergebnis eines Prozesses, an dem Mitarbeiter:innen aus den Einrichtungen und Projekten des Fachverbandes beteiligt waren.

Leitbild entwickelt im Jahr 2022.

Unser Leitbild haben wir in einfacher Sprache übersetzen lassen, um es allen Interessierten gleichermaßen zugänglich zu machen.

Leitbild in einfacher Sprache.
Leitbild des DBH-Fachverbandes aus 2022.

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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