Gemäß § 406i I Nr. 5 StPO sind Verletzte von Straftaten "möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für sie verständlichen Sprache" auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass sie "nach Maßgabe des § 155a eine Wiedergutmachung im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs erreichen" können.
Für Menschen mit geringen Lesekompetenzen können durch das Konzept "Einfache Sprache" Hürden abgebaut werden. Anlässlich einer Kampagne (2016) zur Informationspflicht konzipierte das TOA-Servicebüro den vorliegenden Flyer als Druckvorlage für TOA-Fachstellen. Im Flyer wird das Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs für Betroffene von Straftaten in einfacher Sprache erklärt wird. Der Flyer (ausgeklappt vier Seiten) bietet Informationen für Geschädigte in leicht verständlicher Art und Weise. Der Flyer kann sowohl von TOA-Fachstellen genutzt werden, oder eben auch durch Polizeidienststellenmitarbeitende, die die Betroffenen als erstes - und damit "möglichst frühzeitig" - über ihre Befugnisse informieren.
Die Fachstellen können ihre Kontakdaten eigenständig ergänzen (digital) und den Flyer dann in gewünschter Stückzahl bei der Druckerei ihrer Wahl in Auftrag geben oder diesen auch selbst drucken und das freie Feld zur Eintragung der Kontaktdaten händisch (bspw. mit einem Stempel oder Aufkleber der Fachstelle) füllen:
- Flyer als PDF zum Ausdrucken
- Flyer als PDF-Vorlage für Druckerei: auf Anfrage an info@toa-servicebuero.de
- Flyer als bearbeitbare Indesign-Datei: auf Anfrage an info@toa-servicebuero.de