I. Internationale Restorative Justice-Fachtagung in Deutschland

Autor/Autoren: 
TOA-Servicebüro
Jahr: 
2017

Köln, 24. Mai 2017

Pressemitteilung

I. Internationale Restorative Justice-Fachtagung in Deutschland

„Mediation in interkulturellen Konflikten“

29 Zeilen, 2.231 Anschläge

I. Internationale Fachtagung des European Forum for Restorative Justice in Deutschland

Am 2. Juni 2017 veranstalten das European Forum for Restorative Justice und das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung des DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik erstmals gemeinsam eine internationale Fachtagung in Deutschland. Die Tagung findet von 9.30 bis 17.00 Uhr im GLS Campus in Berlin statt. Aus aktuellem Anlass lautet das Thema: „Mediation in interkulturellen Konflikten“. Im Fokus stehen Chancen und Herausforderungen der professionellen Konfliktvermittlung in Zusammenhang mit Flucht, Migration und Kriminalität.

Restorative Justice als Lösungsansatz für interkulturelle Konflikte und ‚Flüchtlingskrise‘

Die sogenannte ‚Flüchtlingskrise‘ stellt Europa vor besondere Anforderungen in der interkulturellen Konfliktbewältigung. Öffentliche Debatten über mögliche Herausforderungen der Integration von geflüchteten Menschen und ‚die Kriminalität der Fremden‘ sind häufig populistischer Art. In der Bevölkerung werden irrationale Ängste vor ‚Fremden‘ geschürt und als Lösung schnelle, harte strafrechtliche Maßnahmen gefordert. Eine konstruktive, heilsame Auseinandersetzung mit den Ursachen, Herausforderungen und Chancen kulturell bedingter Konflikte findet kaum statt. Die Mediation und andere Formen der sogenannten Restorative Justice, die sich im Strafrecht seit Langem bewährt haben, schaffen dagegen Rahmenbedingungen für eine gelingende Kommunikation zwischen den unmittelbaren Konfliktgegnern, ermöglichen die Grundlage für Verständnis und Toleranz, bauen Vorurteile ab und haben eine befriedende Wirkung auf das Zusammenleben.

Wie viel ‚Kultur‘ steckt in interkulturellen Konflikten?

Inwiefern haben vermeintliche interkulturelle Konflikte seit der ‚Flüchtlingskrise‘ tatsächlich einen kulturellen Hintergrund? Inwiefern sind  solche Konflikte strafrechtlich relevant? Welche Chancen bieten Angebote der Restorative Justice, um die vorhandenen Konflikte zu lösen? Was gibt es hierzu bisher an Erfahrungen in Deutschland und in anderen europäischen Ländern? Auf diese und auch viele andere Fragen werden internationale Experten im Rahmen der Tagung Antworten präsentieren.

Für Rückfragen im TOA-Servicebüro (DBH e.V.)

Christoph Willms
Tel.: 02 21 / 94 86 51 - 27
 

Weitere Informationen

Über das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik – und wird aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Der dahinter stehende Grundgedanke: Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen. Eine solche Verletzung schafft Verpflichtungen. Im idealen Fall bezieht die Justiz Opfer, Täter und das Gemeinwesen in die Bemühungen um eine Verbesserung mit ein. Der zentrale Ansatz lautet: Die Bedürfnisse der Tatbetroffenen und die Verantwortung des Täters, das Übel wiedergutzumachen, zu einer gemeinsamen Lösung zusammen zu führen. Dies geschieht im Täter-Opfer-Ausgleich. Das TOA-Servicebüro trägt aktiv dazu bei, diesen Weg einer konstruktiven Bewältigung des durch eine Straftat geschehenen Unrechts (Annäherung an den englischen Begriff – Restorative Justice) fest in das Strafrechtssystem zu integrieren. Arbeitsschwerpunkte sind Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung, Qualitätssicherung und -entwicklung.

Ziel des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung ist die vermehrte, fachgerechte Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dabei bedeutet vermehrt eine bundesweit flächendeckende Anwendung in allen geeigneten Fällen. Fachgerecht bedeutet, Mindeststandards für die Ausgleichsarbeit zu erarbeiten und festzulegen, Mitarbeitende der Einrichtungen entsprechend auszubilden, die Ausgleichspraxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie den Dialog mit Betroffenen, der Bevölkerung im Allgemeinen und mit den Medienvertretenden zu vertiefen.

Über das European Forum for Restorative Justice

Das European Forum for Restorative Justice (EFRJ) ist eine europäische Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Belgien. Es besteht seit 2000 und setzt sich für die Fortentwicklung und Etablierung des Täter-Opfer-Ausgleichs und anderer Formen der Restorative Justice (RJ) in ganz Europa ein. Das EFRJ hat Mitglieder in mehr als 40 Ländern und wird u.a.  von  der Europäischen Kommission finanziell gefördert.

Der Schwerpunkt der Arbeit des EFRJ liegt neben der möglichst breiten Anwendbarkeit von RJ in Strafsachen auch in anderen Themengebieten, wie Mediation in den Bereichen Familie, Schule und Gesellschaft. Das EFRJ sieht RJ als einen umfassenden Ansatz, um die Schädigung, die durch die Straftat oder andere Verfehlungen verursacht wurde, weitestgehend wiedergutzumachen. Ein grundlegender Bestandteil von RJ ist die aktive Einbeziehung von Opfern, Tätern und anderen möglichen Beteiligten wie der Gesellschaft.

Das EFRJ bietet u.a. eine Plattform für Interessierte aller Fachrichtungen für den internationalen Austausch von Informationen und gegenseitige Unterstützung; die Entwicklung von effektiven  Strategien zum Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen und bürgernahen Angebote für RJ, ihre theoretischen Grundlagen, ihre wissenschaftliche Erforschung sowie Fortentwicklung und praktisches Training in Ethik, Standards und Methoden  der RJ im internationalen Kontext.

Über den DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Der DBH-Fachverband ist ein bundesweit und international tätiger Fachverband. In ihm sind Verbände und Vereinigungen aus der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe zusammengeschlossen. Der DBH-Fachverband vertritt den  Ansatz der humanen Strafrechtspflege und hat unter anderem dazu beigetragen, Bewährungshilfe und Gerichtshilfe in das deutsche Strafrecht einzubinden.

Der DBH-Fachverband fördert die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege, leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen und setzt sich für Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich ein.

Der DBH-Fachverband fördert die Kooperation zwischen Angehörigen der Strafrechtsberufe, der Sozialen Dienste der Justiz und der nichtstaatlichen Straffälligenhilfe. Dabei wird die gegenseitige Bereicherung von Theorie und Praxis im Bereich der sozialen Arbeit und im Strafrecht angestrebt. Der DBH-Fachverband setzt sich dafür ein, die Anliegen von Kriminal- und Sozialpolitik zu koordinieren. Die Arbeit des DBH-Fachverbandes ist darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung Verständnis für die soziale Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken. Durch fachlich fundierte Stellungnahmen nimmt der DBH-Fachverband Einfluss auf kriminal- und sozialpolitische Entwicklungen.

Der DBH-Fachverband ist Initiator und Träger von Modellversuchen und Projekten zur Erprobung und Realisierung Erfolg versprechender Weiterentwicklungen, daraus haben sich die folgenden festen Projekte und Einrichtungen entwickelt: Aus- und Weiterbildung durch das DBH-Bildungswerk, TOA-Servicebüro, Projekt LOTSE und Zeitschrift: „Bewährungshilfe – Soziales, Strafrecht, Kriminalpolitik“.

Über den Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sowohl den Betroffenen von Straftaten als auch den Tatverantwortlichen die Möglichkeit, mit Hilfe einer vermittelnden Person ihren Konflikt außergerichtlich zu regeln und sich über eine Versöhnung und Wiedergutmachung zu verständigen. Bei Gericht bekommt man in der Regel selten Recht, sondern eine Entscheidung. Dies hinterlässt vielfach Verlierer und kann den Streit möglicherweise erst richtig entfachen. Im Täter-Opfer-Ausgleich wird dagegen unter der maximalen Einbeziehung der Beteiligten eine dauerhafte und friedensstiftende Konfliktlösung angestrebt. Mehr Opfergerechtigkeit wird auch durch die sofortige Einbeziehung der zivilrechtlichen Forderungen (Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.) erreicht. Dahinter steckt die Philosophie einer bürgernahen Rechtspolitik, die den Betroffenen eine für sie angemessene Lösung des durch die Straftat entstandenen Konflikts zutraut. Die Wiederherstellung des (Rechts)-Friedens ist oberstes Ziel.

Links

Veranstalter:

http://www.toa-servicebuero.de

http://www.euforumrj.org

http://www.dbh-online.de/

Programm der Fachtagung:

http://www.euforumrj.org/wp-content/uploads/2017/05/Berlin-seminar-progr...

Tagungsort/Anfahrt:

http://gls-campus-berlin.de/lage

Filme über den TOA:

http://www.toa-servicebuero.de/service/mediathek

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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