Die Justizministerkonferenz der Länder hat sich bei ihrem letzten Treffen im Juni 2006 in Erlangen mit den für den Täter-Opfer-Ausgleich relevanten Auswirkungen des § 36a SGB VIII auf die jugendstrafrechtliche Sanktionspraxis beschäftigt.
Sie beauftragen den Strafrechtsausschuss zu prüfen,
1. welche Veränderungen sich für die jugendstrafrechtliche Praxis durch den neuen
§ 36a SGB VIII auch in tatsächlicher Hinsicht ergeben haben,
2. ob und inwieweit ein Handlungsbedarf der Justiz besteht, um die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe zu verbessern,
3. ob und inwieweit es zur Sicherstellung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums gegebenenfalls gesetzgeberischer Initiativen bedarf,
und zur Frühjahrskonferenz 2007 zu berichten. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz, sich an den Beratungen zu beteiligen.