In Deutschland und im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln. Um fachgerecht in diesem anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeitsfeld agieren zu können, bedarf es einer Qualifikation.
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Das letzte Modul dient dazu, im Rahmen eines Abschlusskolloquiums die während der Fortbildung erworbenen Kenntnisse zu überprüfen und die dokumentierten Fälle zu besprechen. Jede:r Teilnehmer:in erhält ein persönliches Feedback.
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Die Vermittlertätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen von Straftaten. Deshalb sind Kenntnisse über die Phasen der Straftatverarbeitung sowie über das Erkennen von und den Umgang mit Traumata besonders wichtig.