Studie zeigt Hohe Zufriedenheit von Tatbetroffenen bei außergerichtlicher Schlichtung

Menschen sitzen auf einem Stapel Bücher und transferieren Wissen ins Digitale
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Der gemeinnützige Verein Neustart e.V. in Österreich hat das Institut für Konfliktforschung (IKF) beauftragt, die Zufriedenheit von Tatbetroffenen mit dem Tatausgleich zu erheben.

Das Ergebnis zeigt, dass 77% der 911 Befragten ein halbes Jahr nach ihrem Erstgespräch angaben, "zufrieden" zu sein. „Das betrifft etwa die Einschätzung des Engagements der Neustart Mitarbeiter:innen", erläutert Birgitt Haller, wissenschaftliche Leiterin des IKF.

"Sogar bei einem negativen Ausgang des Tatausgleichs waren rund 80 Prozent der Befragten damit ‚vollkommen‘ zufrieden. Für ebenfalls 80 Prozent konnte der Vorfall im Tatausgleich bereinigt werden und mehr als die Hälfte war froh, sich mit dem Täter bzw. der Täterin aussprechen zu können.“ (siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220323_OTS0043/studie-tatausgl.... Zuletzt wurde eine vergleichbare Studie im Jahr 2001 von der Universität Innsbruck durchgeführt. Die Ergebnisse zur Zufriedenheit damals konnten nun aktuell erneut bestätigt.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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