Geschichte des TOA-Servicebüros

Die Planung der Einrichtung eines zentralen Büros für Täter-Opfer-Ausgleich zu Beginn der 90er Jahre trug vor allem vier Entwicklungen Rechnung:

  • Nach zehn Jahren Diskussion über die Schadenswiedergutmachung im Strafrecht, nach deutlicher Akzentuierung der Opferbelange durch das Opferschutzgesetz und nach ermutigenden Erfahrungen mit ersten Modellprojekten zum Täter-Opfer-Ausgleich bestand in der kriminalpolitischen Fachöffentlichkeit weitgehende Übereinstimmung, dass Täter-Opfer-Ausgleich als neue Perspektive im Umgang mit strafbarem Handeln größere Beachtung in der Strafrechtspflege verdiene und stärker im Kriminalrechtssystem verankert werden sollte.
  • Die Zahl der in der Strafrechtspflege tätigen sozialen Dienste (freie Träger, Gerichtshilfen und Jugendämter), die Täter-Opfer-Ausgleich durchführten bzw. planten, war seit 1985 deutlich angestiegen. Zudem beabsichtigten Landesjustiz- und/oder Landesjugendverwaltungen der meisten Bundesländer, Täter-Opfer-Ausgleich in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern, teils als Modell- oder Einzelprojekte, teils als flächendeckendes Angebot.
  • Erfahrungen mit den Ausgleichsprojekten der ersten und zweiten Generation hatten erkennen lassen, dass Täter-Opfer-Ausgleich sich nicht im "Selbstläufer" zu einer nennenswerten Dimension in der Strafrechtspraxis entwickeln würde. Aus diesem Grunde fiel die Entscheidung, gezielte Aufbauarbeit durch Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen, durch Information und durch Qualifizierung der in der praktischen Konfliktschlichtung Tätigen in die Wege zu leiten.
  • Unter dem Begriff Konfliktschlichtung/Mediation - gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte - wurden Methoden entwickelt, die im Bereich des Strafrechts durch den Täter-Opfer-Ausgleich, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen zunehmend Anwendung finden
  • Wesentliche Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Servicebüros waren demnach: grundsätzliche Akzeptanz des Täter-Opfer-Ausgleichs, positive Entwicklung der Ausgleichspraxis, die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung von Konfliktschlichtung und die Notwendigkeit der Qualitätssicherung bei der praktischen Umsetzung.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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