Täter-Opfer-Ausgleich - Sie können mitbestimmen
Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an die Betroffenen und Verantwortlichen von Straftaten, den durch die Tat entstandenen Konflikt zu klären. Dies ist auch mithilfe von allparteilichen Vermittler:innen möglich.
Betroffene können:
- reden, fragen, Ärger loswerden
- selbstbestimmt handeln und Vorstellungen äußern
- Entschuldigung hören
- Streit beilegen
- Wiedergutmachung erfahren
- Schmerzensgeld erhalten
- Ängste abbauen
- Frieden finden
Verantwortliche können:
- reden, fragen, Hintergründe schildern
- Bedürfnisse der Betroffenen ernstnehmen
- Verantwortung übernehmen
- sich entschuldigen
- Streit beilegen
- Wiedergutmachung leisten
- ggf. Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe erreichen
- Vorurteilen entgegenwirken
Betroffene und Verantwortliche können:
- Konflikt gemeinsam klären
- Aussöhnung erreichen
- Regelung für künftige Begegnungen finden
- Zivilprozess vermeiden
Täter-Opfer-Ausgleich ist:
- freiwillig
- fair und unparteiisch
- vertraulich
- kostenlos
- unbürokratisch
Der folgende Film soll den Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf eine einfache, gut verständliche und anschauliche Weise darstellen (Produktion: Tatausgleich & Konsens e. V.):
Hier geht es zum Film (youtube)
Sie haben Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich oder möchten einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen?