Für Interessierte

Täter-Opfer-Ausgleich - Sie können mitbestimmen

Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an die Betroffenen und Verantwortlichen von Straftaten, den durch die Tat entstandenen Konflikt zu klären. Dies ist auch mithilfe von allparteilichen Vermittler:innen möglich.

Betroffene können:

  • reden, fragen, Ärger loswerden
  • selbstbestimmt handeln und Vorstellungen äußern
  • Entschuldigung hören
  • Streit beilegen
  • Wiedergutmachung erfahren
  • Schmerzensgeld erhalten
  • Ängste abbauen
  • Frieden finden

Verantwortliche können:

  • reden, fragen, Hintergründe schildern
  • Bedürfnisse der Betroffenen ernstnehmen
  • Verantwortung übernehmen
  • sich entschuldigen
  • Streit beilegen
  • Wiedergutmachung leisten
  • ggf. Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe erreichen
  • Vorurteilen entgegenwirken

Betroffene und Verantwortliche können:

  • Konflikt gemeinsam klären
  • Aussöhnung erreichen
  • Regelung für künftige Begegnungen finden
  • Zivilprozess vermeiden

Täter-Opfer-Ausgleich ist:

  • freiwillig
  • fair und unparteiisch
  • vertraulich
  • kostenlos
  • unbürokratisch

 

Der folgende Film soll den Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf eine einfache, gut verständliche und anschauliche Weise darstellen (Produktion: Tatausgleich & Konsens e. V.):

Hier geht es zum Film (youtube)

 

Sie haben Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich oder möchten einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen?

Hier finden Sie die nächste TOA-Fachstelle in Ihrer Nähe

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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