Den Kreis erweitern – Beteiligung des sozialen Umfelds Wiedergutmachungskonferenz und Familienrat in der Jugendhilfe im Strafverfahren
Von einer Straftat ist nicht nur die tatverantwortliche und die geschädigte Person (bzw. Personen) betroffen, sondern auch deren soziales Umfeld. Oft leiden Freund/inn/en, Familie oder Nachbarn mit – und oft könnten sie zur Lösung beitragen. Den Kreis zu erweitern bedeutet, Betroffene zu Beteiligten zu machen, um die Tat und ihre Ursachen aufzuarbeiten und den sozialen Frieden wiederherzustellen.
In der Fortbildung werden zwei konkrete Restorative-Justice-Verfahren vorgestellt:
Die Teilnehmenden lernen, wie beide Verfahren vorbereitet und angeleitet werden. Dafür setzen sie sich aktiv mit dem jeweiligen Skript auseinander. Fallstricke, Rollenanforderungen und die Integration in den Arbeitsalltag werden besprochen und geklärt.
Nähere Informationen finden Sie im Anhang.