Inhalte
Die vermittelnde Tätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen von Straftaten. Deshalb sind Kenntnisse über die Phasen der Straftatverarbeitung sowie über das Erkennen von und den Umgang mit Traumata besonders wichtig.
Was darf und soll Betroffenen zugemutet werden? Was kann Betroffene stärken und wo sind die Grenzen der Mediation in Strafsachen? Wie kann man mit Betroffenen statt über Betroffene reden. Die Theorieinputs werden in praktische Übungen und Rollenspiele erprobt. Es werden Fachreferate zu den Themen "Die Perspektiven von Gewaltopfern und das Strafverfahren“ und "Mediation in Strafsachen für traumatisierte Geschädigte?“ gehalten.
Tagungsstätte
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Str.3
60528 Frankfurt am Main
Verpflegung
Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:
Unterkunft
Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihnen in der Tagungsstätte Hoffmanns Höfe eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind: 97,00€/pro Übernachtung mit Frühstück inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Bedarf: Abendessen für jeweils 16,00€ inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Ausbildung“ zu buchen:
Modul 2: bis 01.02.2027
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).
Anmeldung
Bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere, wie bei der Gesamtfortbildung: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Zeitnah nach den Modulen erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühr pro Modul (Fortbildungsgebühr, Kosten für Verpflegung).
Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm ausschließlich per E-Mail zugesendet. Bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen eine E-Rechnung nach der vorgeschriebenen Norm EN16931 zu, ansonsten im PDF-Format. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Rechungserhalt zu überweisen.
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert. Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Tel.: (02 21) 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtfortbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:
www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung
Die gesamte Teilnehmer:innenzahl pro Modul ist auf 18 Personen begrenzt.
Im Folgenden finden Sie den Anmeldeschluss für Modul 2 (Bis zu dem genannten Datum ist ein kostenloser Rücktritt von der Veranstaltung möglich:)
Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft):
Bei einem späteren Rücktritt bis zum genannten ersten Veranstaltungstag der gebuchten Veranstaltung (Gesamt- oder einzelne Modulanmeldung) sind die Gesamtkosten zu zahlen (s. u. § 12 unserer AGB).
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Ausfall von Referent:innen, Schließung des Veranstaltungsortes) auch noch danach oder diese zu verlegen. Bei Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl kann der Veranstalter auch von einer Präsenzveranstaltung zu einer online abgehaltenen Veranstaltung wechseln. Die Möglichkeit von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung zu wechseln besteht zudem für den Veranstalter aus sachlichem Grund, wenn dies den Teilnehmenden zumutbar ist. Findet eine Veranstaltung online statt, hat der/die Kund:in die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der/die Kund:in ist für die Beschaffung und den Unterhalt der benötigten Hardware und die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zur online angebotenen Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten oder Verpflichtungen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben in der Ausschreibung oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen sowie einen Wechsel der Referenten:innen vorzunehmen, sofern die Umstände dies notwendig machen und Änderung bzw. Abweichung den Teilnehmenden zumutbar ist. In einem den Teilnehmer:innen zumutbaren Umfang und aus sachlichem Grund kann der Veranstalter Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Termine ändern.
Bei Buchung der gesamten modularen Fortbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.
Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:
§ 12 Rücktritt durch Teilnehmer:innen
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: