Ausbildungsgang "Mediation in Strafsachen" in Köln (Juni 2020 bis Mai 2021) (VERSCHOBEN WG. COVID-19!)

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro
Datum: 
Montag, 15. Juni 2020 - 14:00 bis Mittwoch, 19. Mai 2021 - 13:00
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Montag, 30. März 2020
Adresse: 
Tagungs- und Gästehause St. Georg
Rolandstr. 61
50677 Köln
Deutschland
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
2.050,00 €
Unterkunftskosten: 
567,00 € / 643,00 € / 792,00 €
Verpflegungskosten: 
313,50 €

Ausbildungsbeschreibung

Seit 1991 führt das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung des DBH e. V. (TOA-Servicebüro) die Ausbildung zum/zur Mediator*in in Strafsachen durch. Mediation ist in vielen Anwendungsfeldern eine bewährte Methode. In dieser Ausbildung geht es in erster Linie um den Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne einer Mediation in Strafsachen, also der Regelung von strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den Beteiligten.

Leitbild für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens (im internationalen Kontext als Restorative Justice bekannt) Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der europäischen Opferschutzrichtlinie sowie den vom
TOA-Servicebüro und der BAG-TOA e. V. herausgegebenen Standards für Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA-Standards).

Fachliches Ziel der Ausbildung ist die Weiterentwicklung eines Selbstverständnisses / einer Haltung als Mediator*in und die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit Verantwortlichen und Betroffenen von Straftaten sowie zur Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten im komplexen Tätigkeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich.

Lernziele

Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,
  • Kennenlernen der Grundprinzipien der Restorative Justice,
  • Anwendung von Vermittlungs- und Gesprächsführungstechniken,
  • Entwicklung eines Rollenbewusstseins als allparteiliche*r Mediator*in,
  • Schärfung der Wahrnehmung für Kommunikationsprozesse,
  • Steigerung der eigenen Ausdrucksfähigkeit,
  • Einschätzung von Fallkonstellationen/Konfliktstrukturen,
  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,
  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und/oder Polizei.

Lernformen und -inhalte

Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht.

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amtsanwaltschaft;
  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung;
  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an sozialpädagogische Fachkräfte oder Fachkräfte mit einer vergleich-baren Qualifikation, die Mediation in Strafsachen bereits praktizieren oder praktizieren möchten. Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für den Täter-Opfer-Ausgleich interessieren oder diesen durchführen möchten. Die einzelnen Module eignen sich auch zur punktuellen bzw. thematischen Weiterbildung

Aufbau und Organisation der Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum, gebucht werden. Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine detaillierte Dokumentation von zwei selbst durchgeführten Fällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichsgespräch). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle gefunden werden muss, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen. Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten diskutiert. Darüber hinaus erhält jede*r Teilnehmende ein persönliches Feedback durch die Trainer*innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum Mediator/zur Mediatorin in Strafsachen.

Zusätzliches Angebot:

Abhängig von der Nachfrage können die einzelnen Module vom TOA-Servicebüro mehrmals jährlich und auch regional vor Ort durchgeführt werden.

Übersicht über die Ausbildung

Umfang der Ausbildung

Modul 1 – Basisseminar

24 Unterrichtsstunden

Modul 2 – Opferperspektive

18 Unterrichtsstunden

Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

18 Unterrichtsstunden

Modul 4 – Methoden

18 Unterrichtsstunden

Modul 5 – Abschlusskolloquium

18 Unterrichtsstunden

Arbeitsgruppentreffen

24 Unterrichtsstunden

Gesamt

120 Unterrichtsstunden

 

Ausbildungsgruppe, Trainer*innen und Referent*innen

Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

Die Trainer*innen besitzen mehrjährige Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich. Sie sind anerkannte Mediator*innen in Strafsachen und verfügen zudem über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Leitung von Gruppen und erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision.

Die Referent*innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner*innen der Materie.

Referent*innen und Trainer*innen (Änderungen vorbehalten):
Sabine Elsner, Die Brücke Dortmund e.V.
Katja Grünewald, Verein sozial-integrativer Projekte e. V., Münster
Veronika Hillenstedt, Konfliktschlichtung e.V. Oldenburg
Arend Hüncken, Kontakt e.V. Verien für Konfliktschlichtung und Beratung
Claudia Kowalewski, AJSD Niedersachen, Oldenburg
Prof. Dr. Bernd Dieter Meier, Leibniz Universität Hannover
Silke Menn-Quast, Brücke Siegen e. V.
Johanna Muhl, Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln
Christian Niederhöfer – Rechtsanwalt, Tübingen
Hans van Triel – Oberamtsanwalt, Duisburg
Dr. Wolfram Schädler – Bundesanwaltschaft a. D., Opferanwalt, Wiesbaden
Dr. Felix Schulz – zentrum für handlungskompetenz, Lüneburg
Nicole Sigmund, Brücke Siegen e. V.
Stefan Sommer, Die Brücke Dortmund e.V.
Reiner Weik, Handschlag, Reutlingen
Christoph Willms – Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • die Absolvierung aller Module,
  • die Teilnahme an den Arbeitsgruppentreffen,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die Teilnahme am Abschlusskolloquium,
  • die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer*innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltungsort und Termine

Tagungshaus für die Module 1 bis 5:
Tagungs- und Gästehause St. Georg.
Rolandstr. 61
50677 Köln
www.gaestehaus-st-georg.de

Bitte informieren Sie sich selbst, ob das Tagungshaus Ihren Vorstellungen entspricht.

Ausbildungstermine:

Modul 1:  15.06.2020 – 18.06.2020 (VERSCHOBEN WG. COVID-19!)
Modul 2:  07.09.2020 – 09.09.2020
Modul 3:  07.12.2020 – 09.12.2020
Modul 4:  01.02.2021 – 03.02.2021
Modul 5:  17.05.2021 – 19.05.2021 (Modul 5 wird neu terminiert)

Alle Module beginnen jeweils am ersten Tag um 14.00 Uhr, an den weiteren Tagen um 09.00 Uhr und enden um 18.00 Uhr, am letzten Tag um 13.00 Uhr (nach dem Mittagessen).

Kosten

Es ist preiswerter, wenn die gesamte Ausbildung komplett gebucht wird (2.050,00 € Seminarkosten). Allerdings müssen dann die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum absolviert werden. Bei einer freien Einzelbuchung der Module belaufen sich die Seminarkosten auf insgesamt 2.350,00 €.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Zimmerkontingente begrenzt sind. Gerne können Sie sich eigenständig anderweitige Übernachtungsmöglichkeiten suchen. Bei einer Buchung ohne Übernachtung fällt nur die Verpflegungspauschale an; für die Gesamtausbildung beträgt diese insgesamt 313,50 €.

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere:

Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Vier Wochen vor Beginn erhalten Sie dann eine Rechnung. Nach Eingang des fälligen Betrages erfolgt die Freischaltung zum Downloadbereich mit Zugriff auf Ihre Seminarunterlagen. Für die Gesamtausbildung sind drei Raten zu den in der Rechnung genannten Beträgen und Terminen fällig.

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fahl:
Tel.: (0221) 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de

Vertragsbedingungen

Anmeldeschluss ist der 30. März 2020. Stornierungen müssen grundsätzlich in Textform erfolgen. Kostenlose Stornierungen von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmenden müssen bis zum Anmeldeschluss im TOA-Servicebüro vorliegen. Für Stornierungen nach dem 30. März 2020 bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin / des Teilnehmers wird die vollständige Teilnahmegebühr fällig.

Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichtet sich der oder die Teilnehmende, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmenden das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen von den Teilnehmenden gesondert bezahlt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen von Modulen oder der gesamten Ausbildung vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei Ausfall der Dozierenden oder bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl u. ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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