Ausbildungsbeschreibung
Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH e. V. Mediator:innen in Strafsachen aus. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.
Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.
Leitbild für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen.
Fachliche Ziele der Ausbildung sind:
Lernziele
Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:
Lernformen und -inhalte
Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie, die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren.
Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für Mediation in Strafsachen sowie die praktische Umsetzung einer Restorative Justice interessieren.
Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Fortbildung.
Aufbau und Organisation der Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum, gebucht werden. Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module abgeschlossen wurden.
Die Abschlussarbeit umfasst eine schriftliche Dokumentation von zwei eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräche). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen.
Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten besprochen. Jede:r Teilnehmende erhält ein persönliches Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum:zur Mediator:in in Strafsachen.
Übersicht über die Ausbildung:
AG-Treffen |
Modul 1 – Basisseminar |
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Modul 2 – Opferperspektive |
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Modul 3 – rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
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Modul 4 – Methodenvertiefung |
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Modul 5 – Abschlusskolloquium |
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Umfang der Ausbildung:
Modul 1 – Basisseminar |
24 Unterrichtsstunden |
Modul 2 – Opferperspektive |
18 Unterrichtsstunden |
Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
18 Unterrichtsstunden |
Modul 4 – Methodenvertiefung |
18 Unterrichtsstunden |
Modul 5 – Abschlusskolloquium |
18 Unterrichtsstunden |
Arbeitsgruppentreffen |
24 Unterrichtsstunden |
Gesamt |
120 Unterrichtsstunden |
Zertifikatsvergabe
Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:
Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.
Ausbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen
Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt. Alle Module werden von zwei Trainer:innen und einer zusätzlichen Co-Trainer:in (in Ausbildung) durchgeführt.
Die Trainer:innen besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind im Feld anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.
Trainer:innen und Referent:innen:*
*: Änderungen möglich
Veranstaltungsort und Termine
Alle Module sind als Präsenzveranstaltung in Hamburg geplant:
Module 1 bis 5:
St. Ansgar-Haus
Schmilinskystraße 78
20099 Hamburg
http://www.ansgarhaus-hamburg.de/
Veranstaltungstermine:
Der erste Veranstaltungstag findet jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr statt, der letzte Veranstaltungstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die ganzen Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr.
Kosten
Die Ausbildungsgebühren für den gesamten Ausbildungsgang betragen 2.350,00 € Wenn Sie den gesamten Ausbildungsgang buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Ausbildung mit Modul 1 beginnen und mit Modul 5 enden muss.
Die Teilnahmegebühren:
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Ausbildungs-gebühren |
Kosten Verpflegung (während der Veranstaltung)** |
Kosten Unterkunft (Einzelzimmer) + Frühstück und Abendessen |
Gesamt- ausbildung:
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2.350,00 € |
341,00 €* Vegan: 374,00 €* |
Unterkunft: 825,00 €* / + Frühstück: 137,50 €* / + Abendessen: 148,50 €* Vegan: + Frühstück: 159,50 €* / + Abendessen: 170,50 €* |
Einzelne Module: |
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Modul 1 (14.-17.11.22) |
600,00 € |
93,00 €* Vegan: 102,00 €* |
Unterkunft: 225,00 €* (75,00 €*/Nacht) / + Frühstück 37,50 €* (12,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 40,50 €* (13,50 €*/Mahlzeit) Vegan: + Frühstück: 43,50 €* (14,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 46,50 €*(15,50 €*/Mahlzeit) |
Modul 2 (06.-08.02.23) |
450,00 € |
62,00 €* Vegan: 68,00 €* |
Unterkunft: 150,00 €* (75,00 €*/Nacht) + Frühstück 25,00 €* (12,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen 27,00 €* (13,50 €*/Mahlzeit) Vegan: + Frühstück: 29,00 €* (14,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 31,00 €* (15,50 €*/Mahlzeit) |
Modul 3 (08.-10.05.23) |
500,00 € |
62,00 €* Vegan: 68,00 €* |
Unterkunft: 150,00 € (75,00 €*/Nacht) + Frühstück 25,00 €* (12,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen 27,00 €* (13,50 €*/Mahlzeit) Vegan: + Frühstück: 29,00 €* (14,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 31,00 €*(15,50 €*/Mahlzeit) |
Modul 4 (03.-05.07.23) |
450,00 € |
62,00 €* Vegan: 68,00 €* |
Unterkunft: 150,00 € (75,00 €*/Nacht) + Frühstück 25,00 €* (12,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen 27,00 €* (13,50 €*/Mahlzeit) Vegan: + Frühstück: 29,00 €* (14,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 31,00 €*(15,50 €*/Mahlzeit) |
Modul 5 (04.-06.09.23) |
350,00 € |
62,00 €* Vegan: 68,00 €* |
Unterkunft: 150,00 € (75,00 €*/Nacht) + Frühstück 25,00 €* (12,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen 27,00 €* (13,50 €*/Mahlzeit) Vegan: + Frühstück: 29,00 €* (14,50 €*/Mahlzeit) + Abendessen: 31,00 €* (15,50 €*/Mahlzeit) |
*: Die gekennzeichneten Preisangaben beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
**: Die obligatorische Verpflegungspauschale beinhaltet: Kaltgetränke, Kaffee und Kekse (jeden Tag) und Mittagessen (ab Tag 2).
Vegan: Das Tagungshaus berechnet für eine vegane Verpflegung pro Mahlzeit einen Aufschlag. Pro Frühstück: + 2,00 €*, pro Mittagessen: 3,00 €*, pro Abendessen 2,00 €*.
Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Spätestens vier Wochen vor dem Beginn des anstehenden Moduls erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Ausbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke, ggf. Kosten für Unterkunft, Frühstück und Abendessen).
Bitte beachten:
Sollten Sie Ihre Belegung ganz oder teilweise absagen müssen entstehen folgende Ausfallgebühren: 8 Wochen bis 4 Wochen vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 40 % auf alle gebuchten Leistungen. 4 Wochen bis 2 Wochen vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 50 % auf alle gebuchten Leistungen. Unter 2 Wochen bis zum Vortag vor Tagungs- bzw. Belegungsbeginn: 80 % auf alle gebuchten Leistungen. Am Tag der Veranstaltung bzw. Belegungsbeginn: 100 % auf alle gebuchten Leistungen.
Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm bexio per E-Mail.
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Lisa Hauser:
Tel.: (02 21) 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtausbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:
www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung
Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 18 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 30. September 2022.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung von Dozent:in, Schließung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Bei Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl kann der Veranstalter auch von einer Präsenzveranstaltung zu einer online abgehaltenen Veranstaltung wechseln. Die Möglichkeit von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung zu wechseln besteht zudem für den Veranstalter aus sachlichem Grund, wenn dies den Teilnehmenden zumutbar ist. Findet eine Veranstaltung online statt, hat der/die Kund:in die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der/die Kund:in ist für die Beschaffung und den Unterhalt der benötigten Hardware und die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zur online angebotenen Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten oder Verpflichtungen.
Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.
Der Rücktritt hat in Textform (per E-Mail, Brief oder Telefax) zu erfolgen. Eine kostenlose Stornierung ist bis zum Anmeldeschluss möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Hinweis zu Corona: Momentan gelten für unsere Veranstaltungen keine Einschränkungen bzw. Corona-Regeln. Sofern aufgrund der rechtlichen Erfordernisse strengere Regeln notwendig sind, gelten diese Regeln entsprechend. Ebenso behalten wir uns eine Anpassung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens vor.