"Mediation in Strafsachen" Online/Frankfurt am Main (Juni 2021-September 2022)

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro des DBH e. V.
Datum: 
Dienstag, 8. Juni 2021 - 9:00 bis Mittwoch, 14. September 2022 - 13:00
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Montag, 31. Mai 2021
Teilnahmegebühr: 
Diese setzt sich zusammen aus:
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
2.100,00 €
Unterkunftskosten: 
EZ: 705,00 €, DZ: 1.095,00 €
Verpflegungskosten: 
210,00 €

Ausbildungsbeschreibung

Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH e. V. Mediator:innen in Strafsachen aus. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und am weitesten verbreitete Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.

Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.

Leitbild für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen.

Fachliche Ziele der Ausbildung sind:

  • die (Weiter-)Entwicklung eines wertebasierten Selbstverständnisses und einer Haltung als Mediator:in in Strafsachen,
  • die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen sowie mit weiteren Verfahrensbeteiligten im komplexen, strafrechtlich relevanten Tätigkeitsfeld des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der Restorative Justice.

Lernziele

Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,
  • Kennenlernen der Grundprinzipien einer Restorative Justice,
  • Anwendung von Vermittlungs- und Gesprächsführungstechniken,
  • Entwicklung eines Rollenbewusstseins als allparteiliche:r Mediator:in,
  • Schärfung der Wahrnehmung für Kommunikationsprozesse,
  • Steigerung der eigenen Ausdrucksfähigkeit,
  • Einschätzung von Fallkonstellationen und Konfliktstrukturen,
  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,
  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht.

Lernformen und -inhalte

Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards und Qualitätssicherung im TOA, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amts- und Staatsanwaltschaft;
  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung;
  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie, die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren.

Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für Mediation in Strafsachen sowie die praktische Umsetzung einer Restorative Justice interessieren.

Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Weiterbildung.

Aufbau und Organisation der Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum, gebucht werden. Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module abgeschlossen wurden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine schriftliche Dokumentation von zwei eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräche). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen.

Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten besprochen. Jede:r Teilnehmer:in erhält ein persönliches Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum/zur Mediator:in in Strafsachen.

Übersicht über die Ausbildung:

 AG-Gruppen-treffen

 Modul 1 – Basisseminar

  • Einführung
  • Restorative Justice
  • TOA-Standards und Qualitätssicherung im TOA
  • Konflikte regeln und verhandeln
  • Ablauf einer Mediation in Strafsachen

 Modul 2 – Opferperspektive

  • Opferperspektive und -bedürfnisse
  • Verarbeitungsphasen und Traumatisierung

 Modul 3 – rechtliche Grundlagen 

 und Kooperation mit der Justiz

  • gesetzliche Bestimmungen
  • Kooperation und Vernetzung
  • zivilrechtliche Fragestellungen
  • Vereinbarungsgestaltung

 Modul 4 – Methodenvertiefung

  • Besondere Vermittlungstechniken und Vermittlungspraktiken (z. B. Gemischtes Doppel, Konfliktbearbeitung im Kreis)
  • herausfordernde Fallkonstellationen

 Modul 5 – Abschlusskolloquium

  • Perspektiven und praktische Erfahrungen im Rahmen der amts- und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit
  • Besprechung der Abschlussarbeiten
  • persönliches Feedback

Umfang der Ausbildung:

 Modul 1 – Basisseminar

  24 Unterrichtsstunden 

 Modul 2 – Opferperspektive

  18 Unterrichtsstunden 

 Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der 

                  Justiz

  18 Unterrichtsstunden 

 Modul 4 – Methodenvertiefung

  18 Unterrichtsstunden 

 Modul 5 – Abschlusskolloquium

  18 Unterrichtsstunden 

 Arbeitsgruppentreffen

  24 Unterrichtsstunden 

 Gesamt

120 Unterrichtsstunden 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • die Absolvierung aller Module,
  • die Teilnahme an den Arbeitsgruppentreffen,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die Teilnahme am Abschlusskolloquium,
  • die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer:innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

Ausbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen

Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

Die Trainer:innen besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.

Referent:innen und Trainer:innen:*

  • Veronika Hillenstedt               (Mediatorin in Strafsachen, Trainerin und Beraterin, Berlin);
  • Arend Hüncken                      (Kontakt e. V. in Alfeld);
  • Boris Jarosch                         (TOA/Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach);
  • Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier (Leibniz Universität Hannover);
  • Jutta Möllers                          (LWL-Landesjugendamt Westfalen in Münster);
  • Christian Niederhöfer            (Rechtsanwalt, Tübingen);
  • Nicole Sigmund                     (BRÜCKE Siegen e. V.);
  • Dr. Wolfram Schädler            (Bundesanwaltschaft a. D., Opferanwalt, Worms);
  • Dr. Felix Schulz                      (Zentrum für Handlungskompetenz, Lüneburg);
  • Hans van Triel                        (Staatsanwaltschaft Duisburg);
  • Christoph Willms                    (TOA-Servicebüro des DBH e. V., Köln).

*: Änderungen möglich

Veranstaltungsort und Termine

Die Module 1 und 2 finden im Onlineformat über das deutsche Webkonferenzsystem BigBlueButton statt:

  • Modul 1: 8. bis 11. Juni 2021 (vier ganze Tage)
  • Modul 2: 6. bis 8. Oktober 2021 (drei ganze Tage)
  • Veranstaltungszeiten: jeweils 9 bis 17 Uhr

Die Module 3 bis 5 sind als Präsenzveranstaltung in Frankfurt am Main geplant und werden aller Voraussicht nach in der Sportschule und Bildungsstätte des Landessportbundes Hessen e. V. (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main, www.landessportbund-hessen.de) stattfinden:

  • Modul 3: 21. bis 23. Februar 2022 (zwei halbe, ein ganzer Tag)
  • Modul 4: 9. bis 11. Mai 2022 (zwei halbe, ein ganzer Tag)
  • Modul 5: 12. bis 14. September 2022 (zwei halbe, ein ganzer Tag)
  • Veranstaltungszeiten: Tag 1: 14:00-18:00 Uhr, Tag 2: 9:00-18:00 Uhr. Tag 3: 9:00-13:00 Uhr

Kosten

Die Ausbildungsgebühren für den gesamten Ausbildungsgang betragen 2.100 €. Wenn Sie den gesamten Ausbildungsgang buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Ausbildung mit Modul 1 beginnen und mit Modul 5 enden muss.

Die Teilnahmegebühren (Preisangaben beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer):

 

Ausbildungs-gebühren

Kosten Verpflegung (während der Veranstaltung)

 

Kosten Unterkunft

inkl. Frühstückbuffet

Gesamt-

ausbildung:

 

2.100,00 €

210,00 €

EZ: 630 € bis max. 705,00 €

DZ: 1.035,00 bis max. 1.095,00 €

Einzelne Module:

 

 

 

 

Modul 1

(8.-11.06. 21)

450,00 €

Entfallen

Entfallen

Modul 2

(6.-8.10.21)

350,00 €

Entfallen

Entfallen

Modul 3

(21.-23.2.22)

500,00 €

70,00 €

EZ: 70 €/Nacht = 210 €

DZ: 115 €/Nacht = 345,00 €

Modul 4

(9.-11.5. 22)

450,00 €

70,00 €

EZ: 70 €/Nacht = 210,00 €

DZ: 115 €/Nacht = 345,00 €

Modul 5

(12.-14.9.22)

350,00 €

70,00 €

EZ: max. 95 €/Nacht = 285,00 €

DZ: max. 135 € /Nacht = 405 €

(Maximalpreis im Fall einer regionalen Messe,

ansonsten siehe o. g. Preise)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Spätestens vier Wochen vor dem Beginn des anstehenden Moduls erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Ausbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke, ggf. Kosten für Unterkunft inkl. Frühstücksbuffet). Eine Ausnahme besteht in Zusammenhang mit Modul 1: Aufgrund der begrenzten Zeit zwischen Anmeldeschluss und Modulbeginn kann es hier zu einer späteren Rechnungszustellung kommen.  

Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm bexio per E-Mail.

Technische Anforderungen und Hinweise für die Module im Onlineformat

Zur Teilnahme an den Onlinemodulen 1 und 2 benötigen Sie neben einem Computer mit einer stabilen Internetverbindung (Empfehlung: LAN-Kabelnutzung), eines aktuellen Browsers wie Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge (bei einer Verwendung von Safari kann es zu Störungen kommen!), eine Videokamera und ein Headset.

Um technische Schwierigkeiten zu vermeiden: Bitte achten Sie im Vorfeld darauf, dass Sie die aktuelle Version Ihres Internetbrowsers mit den vorgegebenen Standardeinstellungen verwenden (z. B. keine Pop-up-Blocker etc.).

Bitte lesen Sie sich im Vorfeld der Veranstaltung die folgenden Hinweise zu unseren Onlineveranstaltungen aufmerksam durch und testen Sie Ihre Internetverbindung:

https://www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung (rechter Block)

Vor den Modulen 1 und 2 erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten zur Veranstaltung sowie Einladungen zu einem technischen Pretest.

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Lisa Hauser:

Tel.:                  (02 21) 94 86 51 22

E-Mail:             info@toa-servicebuero.de

Website:           www.toa-servicebuero.de

Vertragsbedingungen

Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtausbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:

www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung 

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2021.

Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.

Der Rücktritt hat in Textform (per E-Mail, Brief oder Telefax) zu erfolgen. Eine kostenlose Stornierung ist bis zum Anmeldeschluss möglich. Bei einem späteren Rücktritt bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.toa-servicebuero.de/agb.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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