Modul 1 "Basismodul" - November 2026 in Frankfurt am Main

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V.
Datum: 
Montag, 2. November 2026 - 14:00 bis Mittwoch, 4. November 2026 - 13:00
Anmeldung geöffnet
Anmeldeschluss: 
Montag, 21. September 2026
Teilnahmegebühr: 
Diese setzt sich zusammen aus:
Fortbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
750,00 €
Unterkunftskosten: 
siehe Ausschreibungstext.
Verpflegungskosten: 
137,00 € (inkl. MwSt.)

 

Inhalte
Die Teilnehmer:innen des Basisseminars erfahren wie eine Mediation in Strafsachen abläuft, welche Fälle dafür in Frage kommen, wie der Kontakt zu den Beteiligten zustande kommt und wann mit wem über welche Inhalte gesprochen wird. Theoretische Inputs werden in Übungen und Rollenspielen praktisch erprobt. Weiterhin werden Fachreferate zu den Themen „Restorative Justice" und "TOA-Standards und Qualitätssicherung im TOA“ gehalten.


Tagungsstätte
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Str.3
60528 Frankfurt am Main


Verpflegung

Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:

  • Erster Veranstaltungstag (Nachmittag): Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack;
  • Ganze Veranstaltungstage: Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack, Mittagessen;
  • Letzter Veranstaltungstag (Vormittag): Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack.


Unterkunft

Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihnen in der Tagungsstätte Hoffmanns Höfe eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind: 95,00 €/pro Übernachtung mit Frühstück inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Bedarf: Abendessen für jeweils 14,00€ inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Ausbildung“ zu buchen:  

Modul 1: bis 21.09.2026
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).
 

Anmeldung

Bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere, wie bei der Gesamtfortbildung: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Zeitnah nach den Modulen erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühr pro Modul (Fortbildungsgebühr, Kosten für Verpflegung).  
Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm ausschließlich per E-Mail zugesendet. Bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen eine E-Rechnung nach der vorgeschriebenen Norm EN16931 zu, ansonsten im PDF-Format. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Rechungserhalt zu überweisen. 
 

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert. Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an: 
Tel.: (02 21) 94 86 51 22  
E-Mail:   info@toa-servicebuero.de 
Website:  www.toa-servicebuero.de 


Vertragsbedingungen

Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtfortbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:

www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung

Die gesamte Teilnehmer:innenzahl pro Modul ist auf 18 Personen begrenzt.

Im Folgenden finden Sie den Anmeldeschluss für Modul 1 (Bis zu dem genannten Datum ist ein kostenloser Rücktritt von der Veranstaltung möglich:)

  • Einzelanmeldung Modul 1: 21. September 2026;

Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft):

  • 1. Veranstaltungstag Modul 1: 02. November 2026;

Bei einem späteren Rücktritt bis zum genannten ersten Veranstaltungstag der gebuchten Veranstaltung (Gesamt- oder einzelne Modulanmeldung) sind die Gesamtkosten zu zahlen (s. u. § 12 unserer AGB).

Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, bei unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb des Einflusses des Veranstalters (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Ausfall von Referent:innen, Schließung des Veranstaltungsortes) auch noch danach oder diese zu verlegen. Bei Unterschreiten der Mindesteilnehmerzahl kann der Veranstalter auch von einer Präsenzveranstaltung zu einer online abgehaltenen Veranstaltung wechseln. Die Möglichkeit von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung zu wechseln besteht zudem für den Veranstalter aus sachlichem Grund, wenn dies den Teilnehmenden zumutbar ist. Findet eine Veranstaltung online statt, hat der/die Kund:in die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der/die Kund:in ist für die Beschaffung und den Unterhalt der benötigten Hardware und die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zur online angebotenen Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten oder Verpflichtungen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben in der Ausschreibung oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen sowie einen Wechsel der Referenten:innen vorzunehmen, sofern die Umstände dies notwendig machen und Änderung bzw. Abweichung den Teilnehmenden zumutbar ist. In einem den Teilnehmer:innen zumutbaren Umfang und aus sachlichem Grund kann der Veranstalter Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung oder einzelner Termine ändern.

Bei Buchung der gesamten modularen Fortbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.

Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:

§ 12 Rücktritt durch Teilnehmer:innen

  1. Der Rücktritt von einer Veranstaltung hat in Textform (per Mail, Brief oder Telefax) zu erfolgen.
  2. Der Rücktritt ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin kostenlos möglich.
  3. Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem in der Ausschreibung genannten ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft). Bei einem späteren Rücktritt bis zum dem in der Ausschreibung genannten ersten Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen. Aus anderen Gründen, z.B. ein Wechsel des/der Dozent:in oder eigene Erkrankung, ist ein Rücktritt nicht möglich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs des Stornierungsschreibens beim Veranstalter.
  4. Nichterscheinen von Teilnehmer:innen gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall sind die Gesamtkosten zu tragen.
  5. Eine Ersatzbenennung von Personen ist jederzeit kostenfrei möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

www.toa-servicebuero.de/agb.

 

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Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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