Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner*innen der Vermittlungsstellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das Angebot der Mediation in Strafsachen in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen. Was sind die Erwartungen und Befindlichkeiten der Kooperationspartner*innen? Wie kann ich diese angemessen berücksichtigen? In Form von Fachreferaten zu den Themen „Mediation im Strafrecht“, „TOA im Ermittlungsverfahren“ und „TOA und Zivilrecht“ werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Täter‑Opfer‑Ausgleich vermittelt.
Weitere Informationen:
Lisa Hauser
Tel.: 02 21 - 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de
Hinweis (*): Die gekennzeichneten Preisangaben beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.