Online - Schulung
Einführung in die TOA-Falldatenbank
Bundesweite TOA-Statistik
6. Mai 2020
14.00-16.00 Uhr
Allgemeine Hinweise
Die bundesweite TOA-Statistik ist bis heute die einzige bundesweite Erhebung und Auswertung von TOA-Fällen. Die Teilnahme ist freiwillig, sodass immer wieder Kritik an der Repräsentativität der Statistik laut werden. Jedoch ist sie valide und gewinnt mit der steigenden Zahl an teilnehmenden TOA-Fachstellen an Aussagekraft und Bedeutung.
Die Daten für die bundesweite TOA-Statistik werden mit Hilfe der Software LüerSoft erfasst. Die Einpflege eines TOA-Falls in die Software dient jedoch nicht nur der Datenerhebung für die bundesweite TOA-Statistik, sondern auch als Dokumentations- und Arbeits-Tool für die TOA-Fachstellen. Somit kann mit der Nutzung der Software auf eine externe Aktenführung verzichtet werden. Eine Auswertung der erfassten Daten ist nicht nur im Rahmen für die teilnehmenden TOA-Fachstellen in Deutschland insgesamt (TOA-Statistik), sondern auch individuell für jeden Träger einzeln möglich (Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit).
Jährlich trifft sich die TOA-Forschungsgruppe um Prof. Dr. Arthur Hartmann, Thorsten Lüer und dem TOA-Servicebüro, um die bundesweite TOA-Statistik und damit auch die Software zu aktualisieren und deren Nutzung zu verbessern.
Online-Schulung
Das TOA-Servicebüro des DBH e. V. bietet in Kooperation mit Thorsten Lüer, dem Softwareprogrammierer, erstmals eine Online-Schulung zur „Einführung in die TOA-Falldatenbank“ an. Diese dauert zwei Stunden. Bei Bedarf und Interesse kann eine weitere tiefergehende Schulung erfolgen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung
Inhaltlich werden die Basics in der Handhabung der Software erklärt, insbesondere die Erfassung eines Falles, dessen Dokumentation und die statischen Auswertungen.
Methode, technische Anforderungen & Infos
Die Schulung findet online statt. Neben einem Theorieinput wird die Umsetzung anhand eines Fallbeispiels direkt interaktiv am eigenen Bildschirm geübt.
Zur Teilnahme an der Online-Schulung benötigen Sie ein Headset sowie eine Webcam die die Kommunikation mit den Referierenden und anderen Teilnehmenden ermöglichen.
Während der zwei Stunden sollte gesichert sein, dass kein Telefon klingelt oder Sie anderweitig abgelenkt werden können. Dies stört sowohl Sie selbst als auch andere Teilnehmende.
Zielgruppe
Die Onlineschulung richtet sich an Mitarbeiter*innen der TOA-Fachstellen, die bereits mit der TOA-Falldatenbank arbeiten und Interesse an der Nutzung haben. Ferner bietet sich die Schulung für Mitarbeiter*innen der TOA-Fachstellen an, die bereits mit der Falldatenbank arbeiten, dies bisher aber ausschließlich im Kontext der Datenerfassung für die bundesweite TOA-Statistik tun.
Schulungszeitraum
6. Mai 2020 - 14.00 – 16.00 Uhr
Referent / Referentin
Thorsten Lüer, LüerSoft Herford
ist Programmierer und Inhaber der Software. Er hat die Falldatenbank 1999 mit entwickelt, seither an den Verbesserungen mitgewirkt und arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Software. Er ist der erste Ansprechpartner für technische und softwarerelevante Fragen sowie Updates.
Ilka Schiller, Kontakt e. V. Alfeld
ist Mediatorin und Trainerin. Sie arbeitet mit der TOA-Falldatenbank seit deren Einführung und wirkte 2017 an ihrer Weiterentwicklung mit. Sie ist erste Ansprechpartnerin für praktische Fragen zur Nutzung der Software.
Kosten
Teilnahmegebühr: 25,00 € / pro Person
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik - und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gefördert.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fahl:
Tel.: (0221) 94 86 51 22 oder
Email: info@toa-servicebuero.de
Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Anmeldeschluss ist der 15. April 2020. Stornierungen müssen grundsätzlich in Textform erfolgen. Kostenlose Stornierungen von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmenden müssen bis zum Anmeldeschluss im TOA-Servicebüro vorliegen. Für Stornierungen nach dem 15. April 2020 bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin / des Teilnehmers wird die vollständige Teilnahmegebühr fällig.
Für die Bereitstellung der Technik sowie deren Funktionalität sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen des Seminars vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei Ausfall der Dozierenden oder bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl u. ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.