18. Forum für Täter-Opfer-Ausgleich & Restorative Justice

 

 

"Miteinander in Verbindung treten: Gemeinsam für Menschlichkeit, Gerechtigkeit und sozialen Frieden"

20.-23. September 2023 | Universität Mannheim

Mi. 14.00-18.00 Uhr | Do. 09.00-17.30 Uhr | Fr. 09.00-12.30 Uhr

 

 

Download Tagungskonzept 

 

Mit dieser Veranstaltung setzt das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverbandes e. V. neue Impulse für die weitere Etablierung der Konfliktvermittlung in Strafsachen, in Kooperation mit der Landesanstalt für Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW). Nachdem die pandemiebedingten Restriktionen aufgehoben worden sind, kann diese Tagung erfreulicherweise zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder in Präsenz stattfinden.

 

Zielgruppen:

Mit dem 18. TOA-Forum wird ein Ort geschaffen, an dem alte Verbindungen gestärkt, neue Verbindungen gefördert und neue Bündnisse ermöglicht werden. In der Sache wendet sich die interdisziplinäre Tagung an alle, die sich für den Grundgedanken und die konkreten Möglichkeiten einer Konfliktvermittlung im Sinne einer „Restorative Justice“ sowie für die strafrechtliche Bewertung der Wiedergutmachungsbemühungen als Täter-Opfer-Ausgleich interessieren.

Z. B.: Mediator:innen (in Strafsachen), Akteur:innen aus Rechtswissenschaften und Justizpraxis, Opfer- und Straffälligenhilfe, Polizei, Kriminologie/Viktimologie, Kriminalpolitik, Friedensbewegung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Abolitionismus/Transformative Justice, Psycholog:innen, Seelsorger:innen, Lehrer:innen.

 

Zielsetzung:

Gemäß der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarates [1] ist das gemeinsame, perspektivische Ziel: Allen Menschen jederzeit den Zugang zu fachgerechten Konfliktvermittlungsangeboten im strafrechtlichen Kontext zu ermöglichen, und zwar deliktsunabhängig und flächendeckend sowie unabhängig von ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung.

 

Tagungskonzept 

Ausgangspunkt des Konzepts ist folgender Befund:

Trotz vielseitigem – auch politischem – Engagement und gesetzlichen Verankerungen hat sich der     restorative Umgang mit strafrechtlich relevanten Verletzungen und Konflikten seit der Jahrtausendwende im Vergleich zu früher nicht stärker etabliert. Konfliktvermittlungsangebote von TOA-Fachstellen kommen bundesweit bei kaum einem Prozent aller polizeilich aufgeklärten Straftaten mit nachfolgenden Ermittlungen gegen Tatverdächtige zur Geltung. Auch bei den späteren Verfahrenserledigungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten verbleiben entsprechende Entscheidungen im einstelligen Prozentbereich. Verletzungen, für die generell das Strafrecht gilt, werden faktisch auch in Verfahren zu anderen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Sozialrecht) bearbeitet und entschieden, je nachdem primär oder in Folgeverfahren nach dem Strafrecht. Vermutlich sieht die Lage ähnlich aus. Jedoch liegen verlässliche Analysen dazu bislang nicht vor.
Schließlich sind Konzepte von „Strafe und/als Ausgrenzung“ gesellschaftlich nach wie vor merklich verankert. Mit anderen Worten gefolgert: Ein nachhaltiger Kulturwandel ist bis heute ausgeblieben!

Bedeutung des Befundes: Der Zustand verdeutlicht die hohe Relevanz:

  • für einen neuen, anderen Dialog zwischen Konfliktvermittlungs- und Justizpraxis sowie mit weiteren wohlbekannten Akteur:innen aus den Feldern von Wissenschaft und Politik, und zudem
  • für die Einladung und Einbeziehung von neuen potenziellen Verbündeten – wie z. B. anderen vielfältigen Akteur:innen aus der Menschenrechtsprofession der Sozialen Arbeit, Friedens- und Demokratiebildung, Abolitionismus und Transformative Justice, Gemeinwesenarbeit und Gemeinwohlorientierung sowie alle weiteren Akteur:innen, die sich für eine Welt der Vielfalt, der Menschlichkeit, Gerechtigkeit und des sozialen Friedens einsetzen.

 

Kernziel dieser Tagung:

Im Kern geht es im Sinne von maßgeblichen Veränderungen dieser Situation zum einen darum, die schon jetzt aktiv Mitwirkenden in ihrem Engagement zu unterstützen. Zum anderen geht es darum, eine zunehmend größer werdende Gruppe von neuen Verbündeten zu gewinnen. Mit einer solchen Vergrößerung wird unvermeidlich eine wachsende Heterogenität eine Rolle spielen. Dies kann aber ausgeglichen werden, wenn sich alle Beteiligten für eine konstruktive, gewaltfreie und vielfältige Dialog- und Konfliktkultur öffnen. Gelingende Kommunikation ist hierbei der Schlüssel sowohl zur Stärkung von bereits bestehenden als auch zum Aufbau von neuen Verbindungen.

Bei allen Varianten von Restorative Justice steht das Bestreben im Mittelpunkt, mittels gewaltfreier Kommunikation zwischen allen Betroffenen bzw. Beteiligten am Ende die (Wieder-)Herstellung des individuellen, sozialen und rechtlichen Friedens zu erreichen. In jedem dieser drei Bereiche soll, anders ausgedrückt, eine Balance wiederhergestellt werden, die infolge von verletzenden Handlungen oder aufgrund von diskriminierenden Strukturen gestört worden war. Die auf dieses reparative Ziel ausgerichtete Praxis will die Betroffenen zur aktiven Partizipation ermuntern. Dabei geht es namentlich darum, sich an der Lebenswelt der Menschen auszurichten, geleitet von einem am individuellen und am Gemeinwohl orientierten Leitbild sowie von einem Bekenntnis zu den Werten der Solidarität, der Verantwortlichkeit, der Klarheit (bzw. Wahrheit im dialogischen Sinne) und nicht zuletzt der Gerechtigkeit.


[1] UNODC 2002, Basic principles on the use of restorative justice programmes in criminal matters; Kyoto Declaration on Advancing Crime Prevention, Criminal Justice and the Rule of Law: Towards the Achievement of the 2030 Agenda for Sustainable Development; EU-Richtlinie 2012/29 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten; EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025); CM/Rec(2018)8 concerning Restorative Justice in criminal matters; Venice-Declaration of the Ministers of Justice of the Council of Europe Member States on the role of restorative justice in criminal matters (2021); COE Strategy for the rights of the child (2022-2027); CM/Rec(2023)2 of the Committee of Ministers to member States on rights, services and support for victims of crime.

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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