"Mediation in Strafsachen" - Berufsbegleitende modulare Zusatzqualifikation für ausgebildete Mediator:innen [drei Module] von November 2026 bis Juni 2027 in Frankfurt am Main

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V.
Datum: 
Montag, 2. November 2026 - 14:00 bis Freitag, 11. Juni 2027 - 13:00
Anmeldung geöffnet
Anmeldeschluss: 
Montag, 21. September 2026
Teilnahmegebühr: 
Diese setzt sich zusammen aus:
Fortbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
2.125,00 €
Unterkunftskosten: 
siehe Ausschreibungstext.
Verpflegungskosten: 
337,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.)

 

 

Fortbildungsbeschreibung

Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverband e.V. Mediator:innen in Strafsachen aus. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.

Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.

Leitbild für die Fortbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen, den Restorative Justice Values and Standards des European Forum for Restorative Justice (2019, 2021) sowie nach den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.

 

Fachliche Ziele der Fortbildung sind:

  • die (Weiter-)Entwicklung eines wertebasierten Selbstverständnisses und einer Haltung als Mediator:in in Strafsachen,
  • die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen sowie mit weiteren Verfahrensbeteiligten im komplexen, strafrechtlich relevanten Tätigkeitsfeld des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der Restorative Justice.

 

Lernziele

Die modulare Fortbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,
  • Kennenlernen der Grundprinzipien einer Restorative Justice,
  • Kenntnis zu rechtlichen Rahmenbedingungen und viktimologischen Faktoren,
  • Einschätzung von Fallkonstellationen und Konfliktstrukturen,
  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,
  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht.

 

Lernformen und -inhalte

Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards und Qualitätssicherung in der Mediation in Strafsachen, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amts- und Staatsanwaltschaft;
  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten und kollegiale Beratung; 
  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

 

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Mediator:innen (mit einer abgeschlossenen Mediationsausbildung von einem Mindestumfang von 130* Zeitstunden), die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren. Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Weiterbildung.

*: Falls die Ausbildung nach dem 29. Februar 2024 abgeschlossen wurde. Im Fall einer abgeschlossenen Mediationsausbildung vor dem 1. März 2024 reicht ein Mindestumfang von 120 Stunden aus.

 

Aufbau und Organisation der Fortbildung

Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst die Module 1 bis 3 im Rahmen der Gesamtfortbildung Mediation in Strafsachen. Im ersten Modul wird Grundlagenwissen vermittelt, die zwei weiteren Module sind themenspezifisch. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum gebucht werden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine schriftliche Dokumentation von einem eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfall (Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und mind. einem Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräch). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Fortbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der der zu dokumentierende Fall bearbeitet werden kann.

Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form drei Wochen vor dem Abschlusstag (Onlinekolloquium) vorliegen. An diesem erhalten die Teilnehmer:innen ein individuelles Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum:zur Mediator:in in Strafsachen.

 

Übersicht über die Fortbildung:

Modul 1 – Basisseminar

  • Einführung
  • Restorative Justice
  • Werte, Standards und Prinzipien in der Mediation in Strafsachen sowie deren Qualitätssicherung
  • Konflikte regeln und verhandeln
  • Ablauf einer Mediation in Strafsachen

Modul 2 – Opferperspektive

  • Opferperspektive und -bedürfnisse
  • Verarbeitungsphasen und Traumatisierung

Modul 3 – rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

  • gesetzliche Bestimmungen
  • Perspektiven und praktische Erfahrungen im Rahmen der amts- und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit
  • Kooperation und Vernetzung
  • zivilrechtliche Fragestellungen
  • Vereinbarungsgestaltung

Abschlusstag

  • Besprechung der Abschlussarbeit und persönliches Feedback

 

 

 

Umfang der Fortbildung:

 

Modul 1 – Basisseminar

21,5 Stunden

Modul 2 – Opferperspektive

14,5 Stunden

Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz

14,5 Stunden

Abschlusskolloquium im Onlineformat

5 Stunden

Gesamt – Begleitetes Lernen

55,5 Stunden

 

 

Erstellung einer vollständigen Falldokumentation

4 Stunden (Durchschnittswert)

Bearbeitung eines vollständigen Falls

8,5 Stunden (Durchschnittswert)

Gesamt – Eigenständiges Lernen

12,5 Stunden

Gesamt

68 Zeitstunden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • der Nachweis einer abgeschlossenen Mediationsausbildung von mind. 130 Stunden (s.o.),
  • die Absolvierung aller Module,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die individuelle Rückmeldung zur Abschlussarbeit durch die Trainer:innen,
  • die vollständige Zahlung der Fortbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer:innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

 

 

Fortbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen

Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

Die Trainer:innen besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind im Feld anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.

 

Trainer:innen:*

  • Joachim Kirchner (Brücke Köln e. V.) [Module 1-5];
  • Katja Grünewald (Verein sozial-integrativer Projekte, Münster) [Modul 1];
  • Andrea Happel (Brücke München e.V) [Modul 2-5];

 

Referent:innen:*

  • Marianne Ruhnau (TOA-Servicebüro des DBH-Fachverband e.V., Köln] [Modul 1];
  • Dr. Isabell Kratzer-Ceylan (Traumaberaterin und Rechtsanwältin, Augsburg) [Modul 2];
  • Dr. Wolfram Schädler (Bundesanwalt a. D., Opferanwalt, Worms) [Modul 2];
  • Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier (Leibniz Universität Hannover a.D.) [Modul 3];
  • Christian Niederhöfer         (Rechtsanwalt, Tübingen) [Modul 3];
  • Hans van Triel       (Oberamtsanwalt a. D., Dialoghaus Opferhilfe Duisburg) [Modul 3].

*: Änderungen möglich

 

Veranstaltungsort und Termine

Die Module sind als Präsenzveranstaltung in Frankfurt/Main im folgenden Tagungshaus geplant:

Hoffmanns Höfe

Heinrich-Hoffmann-Str.3

60528 Frankfurt am Main

hoffmanns-hoefe.de

 

Veranstaltungstermine:

  • Modul 1: 02. – 04. November 2026 (drei ganze Tage);
  • Modul 2: 15. – 17. März 2027 (zwei halbe, ein ganzer Tag);
  • Modul 3: 09. – 11.  Juni 2027 (zwei halbe, ein ganzer Tag);
  • Abschlusskolloquium (im Onlineformat): Termin wird gemeinsam festgelegt.

Veranstaltungen, welche mit halben Tagen beginnen starten jeweils um 14:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr, der letzte Veranstaltungstag geht von 9:00 bis 13:00 Uhr (halber Tag). Ganze Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr.

 

Kosten

Die Fortbildungsgebühren für den gesamten Fortbildungsgang betragen 2.125,00 €. Wenn Sie den gesamten Fortbildungsgang buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Fortbildung mit Modul 1 beginnen und dem Abschlusstag enden muss.

Die Teilnahmegebühren:

 

Fortbildungs-gebühren

Kosten Verpflegung

(während der Veranstaltung)**

 

Gesamtfortbildung:

2.125,00 €

337,00 € (inkl. MwSt.)

Einzelne Module:

 

 

 

Modul 1

(02. – 04.11.2026)

750,00 €

137,00 € (inkl. MwSt.)

Modul 2

(15. – 17.03.2027)

575,00 €

100,00 € (inkl. MwSt.)

Modul 3

(09. – 11.06.2027)

650,00 €

100,00 € (inkl. MwSt.)

Abschlusskolloquium (online)

Wird gemeinsam terminiert

150,00 €

entfällt

 

**: Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:

  • Erster Veranstaltungstag (Nachmittag): Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack;
  • Ganze Veranstaltungstage: Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack, Mittagessen, Kaffee/Tee und variierender Snack;
  • Letzter Veranstaltungstag (Vormittag): Tagungsgetränke, Kaffee/Tee und variierender Snack.

Bei Buchung der Gesamtfortbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Zeitnah nach den Modulen erhalten Sie jeweils eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühr pro Modul (Fortbildungsgebühr, Kosten für Verpflegung).

Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm ausschließlich per E-Mail zugesendet. Bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen eine E-Rechnung nach der vorgeschriebenen Norm EN16931 zu, ansonsten im PDF-Format. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Rechungserhalt zu überweisen.

 

Unterkunft

Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihnen in der Tagungsstätte Hoffmanns Höfe eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind (95,00 €/pro Übernachtung mit Frühstück (2026), ab 2027 97,00€ inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Bedarf: Abendessen für jeweils 14,00€ in 2026, ab 2027 16,00€) inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Ausbildung“ zu buchen:

  • Modul 1: bis 21.09.2026;
  • Modul 2: bis 01.02.2027;
  • Modul 3: bis 28.04.2027;

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).

 

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Tel.: (02 21) 94 86 51 22

E-Mail:             info@toa-servicebuero.de | Website:     www.toa-servicebuero.de

 

Vertragsbedingungen

Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtfortbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:

www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung 

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 18 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 21. September 2026.

Im Folgenden finden Sie den Anmeldeschluss für die Gesamtfortbildung bzw. den Anmeldeschluss im Fall einer Anmeldung für ein einzelnes Modul. Bis zu den genannten Daten ist ein kostenloser Rücktritt von der Veranstaltung möglich:

  • Zusatzqualifikation (Module 1-3): 21. September 2026;
  • Einzelanmeldung Modul 1: 21. September 2026;
  • Einzelanmeldung Modul 2: 01. Februar 2027;
  • Einzelanmeldung Modul 3: 28. April 2027:

Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft):

  • 1. Veranstaltungstag Zusatzqualifikation (Module 1-3): 02. November 2026;
  • 1. Veranstaltungstag Modul 1: 02. November 2026;
  • 1. Veranstaltungstag Modul 2: 15. März 2027;
  • 1. Veranstaltungstag Modul 3: 09. Juni 2027;

Bei einem späteren Rücktritt bis zum genannten ersten Veranstaltungstag der gebuchten Veranstaltung (Gesamt- oder einzelne Modulanmeldung) sind die Gesamtkosten zu zahlen (s. u. § 12 unserer AGB).

Bei Buchung der gesamten modularen Fortbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 3 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.

Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:

§ 12 Rücktritt durch Teilnehmer:innen

  1. Der Rücktritt von einer Veranstaltung hat in Textform (per Mail oder Brief) zu erfolgen.
  2. Der Rücktritt ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin kostenlos möglich.
  3. Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem in der Ausschreibung genannten ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft). Bei einem späteren Rücktritt bis zum dem in der Ausschreibung genannten ersten Veranstaltungstag sind die Gesamtkosten zu zahlen. Aus anderen Gründen, z.B. ein Wechsel des/der Dozent:in oder eigene Erkrankung, ist ein Rücktritt nicht möglich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs des Stornierungsschreibens beim Veranstalter.
  4. Nichterscheinen von Teilnehmer:innen gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall sind die Gesamtkosten zu tragen.
  5. Eine Ersatzbenennung von Personen ist jederzeit kostenfrei möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

www.toa-servicebuero.de/agb.

 

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Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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