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Fortbildungsbeschreibung
Seit 1991 bildet das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverband e.V. Mediator:innen in Strafsachen aus. Sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum ist die Mediation in Strafsachen eine bewährte und die am häufigsten genutzte Praktik, um in strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den tatbetroffenen und tatverantwortlichen Personen zu vermitteln.
Die Mediator:innen schaffen einen sicheren Raum für Begegnung, Dialog, Verbindung, Wiedergutmachung und vielleicht sogar auch Versöhnung zwischen den Beteiligten. Ausgangspunkt sind die Bedürfnisse und Anliegen der Tatbetroffenen, die in Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten Handlung entstanden sind, sowie die Bereitschaft der Tatverantwortlichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beizutragen.
Leitbild für die Fortbildung ist die Förderung einer humanen und sozialen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, den Empfehlungen des Europarates CM/Rec(2018)8 über Restorative Justice in Strafsachen, den Restorative Justice Values and Standards des European Forum for Restorative Justice (2019, 2021) sowie nach den vom TOA-Servicebüro und der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e. V. (2017) herausgegebenen STANDARDS Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Fachliche Ziele der Fortbildung sind:
Lernziele
Die modulare Fortbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:
Lernformen und -inhalte
Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht:
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen der Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie, die Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs praktizieren möchten oder bereits praktizieren.
Ferner richtet sie sich an Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und/oder Lebenssituation im Umgang mit Menschen erfahren sind und sich für Mediation in Strafsachen sowie die praktische Umsetzung einer Restorative Justice interessieren.
Die einzelnen Module eignen sich auch zur thematischen Fortbildung.
Aufbau und Organisation der Fortbildung
Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst ein Modul, das Grundlagenwissen vermittelt, sowie vier weitere themenspezifische Module. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum, gebucht werden. Zwischen den Modulen finden selbstorganisierte Arbeitsgruppentreffen statt. Sie dienen der kollegialen (Fall-)Beratung. Diese Treffen sind zu dokumentieren und unter Angabe der teilnehmenden Personen, des Orts, des Datums und des Zeitaufwands an das TOA-Servicebüro zu senden. Jede:r Teilnehmer:in muss zumindest a) einen eigenen Fall in die kollegiale Beratung eingebracht und besprochen sowie b) zumindest eine kollegiale Beratung einer anderen teilnehmenden Person dokumentiert haben. Das Modul 5 (Abschlusskolloquium) kann im Regelfall nur absolviert werden, wenn bereits alle anderen Module abgeschlossen wurden.
Die Abschlussarbeit umfasst die schriftliche Dokumentation von zwei eigenständig bearbeiteten und anonymisierten Vermittlungsfällen (jeweils Bearbeitung des Falls inkl. getrennter Vorgespräche und Ausgleichs- bzw. Vermittlungsgespräche). Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Fortbildung selbstständig eine Praxisstelle zu finden ist, bei der die zu dokumentierenden Fälle bearbeitet werden können. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form vier Wochen vor dem Beginn des Moduls 5 vorliegen.
Im Abschlusskolloquium werden die Abschlussarbeiten besprochen. Jede:r Teilnehmende erhält ein persönliches Feedback durch die Trainer:innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum:zur Mediator:in in Strafsachen.
Übersicht über die Fortbildung:
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A R B E I T S G R U P P E N T R E F F E N |
Modul 1 – Basisseminar |
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Modul 2 – Opferperspektive |
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Modul 3 – rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
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Modul 4 – Methodenvertiefung |
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Modul 5 – Abschlusskolloquium |
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Umfang der Fortbildung:*
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Modul 1 – Basisseminar |
21,5 Stunden |
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Modul 2 – Opferperspektive |
14,5 Stunden |
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Modul 3 – Rechtliche Grundlagen und Kooperation mit der Justiz |
14,5 Stunden |
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Modul 4 – Methodenvertiefung |
14,5 Stunden |
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Modul 5 – Abschlusskolloquium |
14,5 Stunden |
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Gesamt – Begleitetes Lernen |
79,5 Stunden |
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Intervisionsgruppentreffen |
18 Stunden |
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Erstellung von zwei vollständigen Falldokumentationen |
7,5 Stunden (Durchschnittswert) |
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Bearbeitung von zwei vollständigen Fällen |
15 Stunden (Durchschnittswert) |
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Gesamt – Eigenständiges Lernen |
40,5 Stunden |
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Gesamt |
120 Zeitstunden |
Zertifikatsvergabe
Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:
Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.
Fortbildungsgruppe, Trainer:innen und Referent:innen
Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.
Die Trainer:innen besitzen mehrjährige Praxis- und Fallerfahrung im Tätigkeitsfeld. Sie sind im Feld anerkannte Mediator:innen in Strafsachen und verfügen dazu über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Anleitung von Gruppen. Sie erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision. Die Referent:innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner:innen der Materie.
Trainer:innen:*
Referent:innen:*
*: Änderungen möglich
Veranstaltungsort und Termine
Alle Module finden als Präsenzveranstaltung in Frankfurt am Main im folgenden Tagungshaus statt:
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Str.3
60528 Frankfurt am Main
Veranstaltungstermine:
Veranstaltungen, welche mit halben Tagen beginnen starten jeweils um 14:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr, der letzte Veranstaltungstag geht von 9:00 bis 13:00 Uhr (halber Tag). Ganze Veranstaltungstage beginnen um 9:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr.
Kosten
Die Fortbildungsgebühren für den gesamten Fortbildungsgang betragen 3.075,00 €. Wenn Sie den gesamten Fortbildungsgang buchen, sind die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum zu absolvieren. Eine Einzelbuchung der Module ist ebenfalls möglich, wobei die Fortbildung mit Modul 1 beginnen und mit Modul 5 enden muss.
Die Teilnahmegebühren:
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Fortbildungs-gebühren |
Kosten Verpflegung* (während der Veranstaltung)**
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Gesamtfortbildung: |
3.075,00 € |
537,00 € |
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Einzelne Module: |
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Modul 1 02. – 04.11.2026 |
750,00 € |
137,00 € |
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Modul 2 15. – 17.03.2027 |
575,00 € |
100,00 € |
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Modul 3 09. – 11.06.2027 |
650,00 € |
100,00 € |
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Modul 4 22. – 24.09.2027 |
575,00 € |
100,00 € |
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Modul 5 02. – 04.11.2027 |
525,00 € |
100,00 € |
*: Kosten der Verpflegung inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
**: Die Verpflegungspauschale ist obligatorisch und umfasst:
Bei Buchung der Gesamtfortbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Nach den jeweiligen Modulen erhalten Sie eine Rechnung über die anfallenden Teilnahmegebühren pro Modul (Fortbildungsgebühren, Kosten für Verpflegung bzw. Speisen und Getränke).
Hinweis: Die Rechnungen erhalten Sie über unser Rechnungsprogramm ausschließlich per E-Mail zugesendet. Bei Anmeldung über Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen eine E-Rechnung nach der vorgeschriebenen Norm EN16931 zu, ansonsten im PDF-Format. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Unterkunft
Für den Fall, dass Sie für die Modulzeiträume eine Unterkunft benötigen, steht Ihnen in der Tagungsstätte Hoffmanns Höfe eine begrenzte Anzahl an optionierten Zimmern zur Verfügung, die eigenständig und auf eigene Kosten bei der Tagungsstätte zu buchen sind (95,00 €/pro Übernachtung mit Frühstück (2026), ab 2027 97,00€. Bei Bedarf: Abendessen für jeweils 14,00€ in 2026, ab 2027 16,00€) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zimmerkontingente sind besser zeitnah, jedoch spätestens bis zum folgenden Datum unter dem Stichwort „TOA-Ausbildung“ zu buchen:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hoffmanns Höfe (s. o.).
Veranstalter
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Tel.: (02 21) 94 86 51 22
E-Mail: info@toa-servicebuero.de | Website: www.toa-servicebuero.de
Vertragsbedingungen
Eine verbindliche Anmeldung zur Gesamtfortbildung oder zu einzelnen Modulen ist nur über das folgende Anmeldeformular auf der Website des TOA-Servicebüros möglich:
www.toa-servicebuero.de/fortbildung/ausbildung/anmeldung
Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 18 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 21. September 2026.
Im Folgenden finden Sie den Anmeldeschluss für die Gesamtfortbildung bzw. den Anmeldeschluss im Fall einer Anmeldung für ein einzelnes Modul. Bis zu den genannten Daten ist ein kostenloser Rücktritt von der Veranstaltung möglich:
Für später eingehende Absagen bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Kosten für Verpflegung und ggf. Unterkunft):
Bei einem späteren Rücktritt bis zum genannten ersten Veranstaltungstag der gebuchten Veranstaltung (Gesamt- oder einzelne Modulanmeldung) sind die Gesamtkosten zu zahlen (s. u. § 12 unserer AGB).
Bei Buchung der gesamten modularen Fortbildung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Termine der Module 1 bis 5 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmer:innen das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten zwar die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen jedoch von den Teilnehmer:innen gesondert bezahlt werden.
Bitte beachten Sie hierzu § 12 unserer AGB:
§ 12 Rücktritt durch Teilnehmer:innen
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: