Mediation in Strafsachen für ausgebildete Mediator*innen" in Köln 2020 (VERSCHOBEN WG. COVID-19!)

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro
Datum: 
Montag, 15. Juni 2020 - 14:00 bis Mittwoch, 9. Dezember 2020 - 13:00
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Montag, 30. März 2020
Adresse: 
Tagungs- und Gästehause St. Georg
Rolandstr. 61
50677 Köln
Deutschland
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
1.350,00 €
Unterkunftskosten: 
361,00 € / 427,00 € / 504,00 €
Verpflegungskosten: 
252,00 €

Ausbildungsbeschreibung

Seit 1991 führt das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung des DBH e. V. (TOA-Servicebüro) die Ausbildung zum/zur Mediator*in in Strafsachen durch. Mediation ist in vielen Anwendungsfeldern eine bewährte Methode. In dieser Ausbildung geht es in erster Linie um den Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne einer Mediation in Strafsachen, also der Regelung von strafrechtlich relevanten Konflikten zwischen den Beteiligten.

Leitbild für die Ausbildung ist die Förderung einer humanen Rechtspflege, in der die Wiederherstellung des sozialen Friedens (im internationalen Kontext als Restorative Justice bekannt) Priorität hat. Sie richtet sich nach den Vorgaben der europäischen Opferschutzrichtlinie sowie den vom
TOA-Servicebüro und der BAG-TOA e. V. herausgegebenen Standards für Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA-Standards).

Fachliches Ziel der Ausbildung ist die Weiterentwicklung eines Selbstverständnisses / einer Haltung als Mediator*in und die Befähigung zu methodisch qualifiziertem Arbeiten mit Verantwortlichen und Betroffenen von Straftaten sowie zur Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten im komplexen Tätigkeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich.

Lernziele

Die modulare Ausbildung dient dem Erwerb von Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertiefung theoretischer Grundlagen,
  • Kennenlernen der Grundprinzipien der Restorative Justice
  • Kenntnis zu rechtlichen Rahmenbedingungen und viktimologischen Faktoren,
  • Einschätzung von Fallkonstellationen/Konfliktstrukturen,
  • Wahrnehmung eigener persönlicher und institutioneller Bedingungen in ihrem Einfluss auf das Tätigkeitsfeld,
  • Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und/oder Polizei.

Lernformen und -inhalte

Der Erwerb von Handlungskompetenzen wird durch abwechslungsreiche Lernmethoden und durch ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis erreicht.

  • Fachreferate zu den Themen: Restorative Justice, TOA-Standards, Opferperspektive, Zivilrecht, Strafrecht, TOA aus Sicht der Amtsanwaltschaft;
  • Rollenspiele, Wahrnehmungsübungen (Einzel-, Paar- und Kleingruppenübungen), Interaktionsspiele, Plenum/Kleingruppenarbeit zu ausgewählten Themen;
  • Auswertung individueller Lernprozesse, Auseinandersetzung mit dem eigenen Konfliktverhalten;
  • schriftliche Dokumentation der Fallarbeit;
  • theoretische Vertiefung durch Literatur und Lehrgangsunterlagen.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an bereits ausgebildete Mediator*innen (mindestens 120 Stunden), die Mediation in Strafsachen bereits praktizieren oder praktizieren möchten. Die einzelnen Module eignen sich auch zur punktuellen bzw. thematischen Weiterbildung.

Aufbau und Organisation der Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung umfasst die Module 1 bis 3 im Rahmen der Gesamtausbildung Mediation in Strafsachen. Im ersten Modul wird Grundlagenwissen vermittelt, die zwei weiteren Module sind themenspezifisch. Diese Module können auch separat, in einer anderen Reihenfolge und in einem frei gewählten Zeitraum, gebucht werden.

Die Abschlussarbeit umfasst eine detaillierte Dokumentation eines selbst durchgeführten Falls. Eine genaue Anleitung hierzu ist in den Lehrgangsmaterialien zu finden. Schon hier wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung selbstständig eine Praxisstelle gefunden werden muss, bei der der zu dokumentierende Fall bearbeitet werden kann. Die Abschlussarbeit muss dem TOA-Servicebüro in digitaler Form drei Wochen vor dem Abschlusstag vorliegen. An diesem erhalten die Teilnehmenden ein individuelles Feedback durch die Trainer*innen. Am Ende steht die Zertifizierung zum Mediator/zur Mediatorin in Strafsachen.

Zusätzliches Angebot:

Abhängig von der Nachfrage können die einzelnen Module vom TOA-Servicebüro mehrmals jährlich und auch regional vor Ort durchgeführt werden.

Zertifikatsvergabe

Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikats sind:

  • eine abgeschlossene Mediationsausbildung von mind. 120 Stunden,
  • die Absolvierung aller Module,
  • die Erstellung der Abschlussarbeit,
  • die individuelle Rückmeldung zur Abschlussarbeit durch die Trainer*innen,
  • die vollständige Zahlung der Ausbildungsgebühr,
  • die Zustimmung der Trainer*innen zur Zertifikatsvergabe.

Für jedes abgeschlossene Modul erhalten die Teilnehmenden eine gesonderte Teilnahmebescheinigung.

Ausbildungsgruppe, Trainer*innen und Referent*innen

Die einzelnen Module werden in einer Gruppengröße durchgeführt, die eine intensive Praxisorientierung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Theorie zu den angebotenen Themen und Übungen erlaubt.

Die Trainer*innen besitzen mehrjährige Praxiserfahrung im Arbeitsfeld Täter-Opfer-Ausgleich. Sie sind anerkannte Mediator*innen in Strafsachen und verfügen zudem über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in der Leitung von Gruppen und erweitern diese Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision.

Die Referent*innen sind jeweils in ihren Themengebieten anerkannte Fachleute und ausgewiesene Kenner*innen der Materie.

Referent*innen und Trainer*innen (Änderungen vorbehalten):

Sabine Elsner, Die Brücke Dortmund e.V.
Katja Grünewald, Verein sozial-integrativer Projekte e. V., Münster
Veronika Hillenstedt, Konfliktschlichtung e.V. Oldenburg
Arend Hüncken, Kontakt e.V. Verien für Konfliktschlichtung und Beratung
Claudia Kowalewski, AJSD Niedersachen, Oldenburg
Prof. Dr. Bernd Dieter Meier, Leibniz Universität Hannover
Silke Menn-Quast, Brücke Siegen e. V.
Johanna Muhl, Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln
Christian Niederhöfer – Rechtsanwalt, Tübingen
Hans van Triel – Oberamtsanwalt, Duisburg
Dr. Wolfram Schädler – Bundesanwaltschaft a. D., Opferanwalt, Wiesbaden
Dr. Felix Schulz – zentrum für handlungskompetenz, Lüneburg
Nicole Sigmund, Brücke Siegen e. V.
Stefan Sommer, Die Brücke Dortmund e.V.
Reiner Weik, Handschlag, Reutlingen
Christoph Willms – Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung, Köln


Veranstaltungsorte und Termine

Tagungshaus für die Module 1 bis 5:
Tagungs- und Gästehause St. Georg.
Rolandstr. 61
50677 Köln
www.gaestehaus-st-georg.de

Bitte informieren Sie sich selbst, ob das Tagungshaus Ihren Vorstellungen entspricht.

Modul 1:          15.06.2020 – 18.06.2020 (VERSCHOBEN WG. COVID-19!)
Modul 2:          07.09.2020 – 09.09.2020
Modul 3:          07.12.2020 – 09.12.2020

Der neue Termin für die Fallbesprechungen in Köln wird noch bekanntgegeben (ursprünglicher Termin: 15.01.21).

Alle Module beginnen jeweils am ersten Tag um 14.00 Uhr, an den weiteren Tagen um 09.00 Uhr und enden um 18.00 Uhr, am letzten Tag um 13.00 Uhr (nach dem Mittagessen).

Kosten

Es ist preiswerter, wenn die gesamte Ausbildung komplett gebucht wird (1.350,00 € Seminarkosten). Allerdings müssen dann die einzelnen Module nacheinander im ausgeschriebenen Gesamtzeitraum absolviert werden. Bei einer freien Einzelbuchung der Module belaufen sich die Seminarkosten auf insgesamt 1.550,00 €.

 

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Zimmerkontingente begrenzt sind. Gerne können Sie sich eigenständig anderweitige Übernachtungsmöglichkeiten suchen. Bei einer Buchung ohne Übernachtung fällt nur die Verpflegungspauschale an; für die Gesamtausbildung beträgt diese insgesamt 199,50 €.

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten immer vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Vier Wochen vor Beginn erhalten Sie dann eine Rechnung. Nach Eingang des fälligen Betrages erfolgt die Freischaltung zum Downloadbereich mit Zugriff auf Ihre kompletten Seminarunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Zimmerkontingente begrenzt sind. Gerne können Sie sich eigenständig anderweitige Übernachtungsmöglichkeiten suchen. Bei einer Buchung ohne Übernachtung fällt nur die Verpflegungspauschale an; für die Gesamtausbildung beträgt diese insgesamt 199,50 €.

Bei Buchung der Gesamtausbildung oder bei Buchung der einzelnen Module gilt das gleiche Prozedere: Sie erhalten immer vom TOA-Servicebüro zunächst eine Bestätigung für Ihre verbindliche Anmeldung. Vier Wochen vor Beginn erhalten Sie dann eine Rechnung. Nach Eingang des fälligen Betrages erfolgt die Freischaltung zum Downloadbereich mit Zugriff auf Ihre kompletten Seminarunterlagen.

 

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das TOA-Servicebüro als überregionale Zentralstelle zur bundesweiten Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Es ist eine Einrichtung des DBH e. V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und wird zum Großteil aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

 

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Fahl:

Tel.: (0221) 94 86 51 22

E-Mail: info@toa-servicebuero.de

Website: www.toa-servicebuero.de

 

Vertragsbedingungen

Anmeldeschluss ist der 30. März 2020. Stornierungen müssen grundsätzlich in Textform erfolgen. Kostenlose Stornierungen von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmenden müssen bis zum Anmeldeschluss im TOA-Servicebüro vorliegen. Für Stornierungen nach dem 30. März 2020 bis zum Veranstaltungsvortag (Werktag) wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr zusätzlich der Stornierungsgebühren des jeweiligen Tagungshauses (Unterkunft und Verpflegung) berechnet. Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin / des Teilnehmers wird die vollständige Teilnahmegebühr fällig.

Bei Buchung der Gesamtausbildung verpflichtet sich der oder die Teilnehmende, die Termine der Module 1 bis 3 nacheinander wahrzunehmen. Bei Fehlzeiten, z. B. durch Krankheit, müssen die Teilnehmenden das TOA-Servicebüro rechtzeitig informieren. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, das Zertifikat durch Teilnahme am noch fehlenden Modul zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich zu erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen von den Teilnehmenden gesondert bezahlt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen von Modulen oder der gesamten Ausbildung vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei Ausfall der Dozierenden oder bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl u. ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

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