Onlinefachtag für Amts-/Staatsanwält:innen und Richter:innen aus NRW: Konfliktvermittlung und Wiedergutmachung im Strafrecht – aktuelle Erkenntnisse zum TOA

Veranstalter: 
TOA-Servicebüro des DBH e. V.
Datum: 
Donnerstag, 25. November 2021 - 9:00 bis 13:30
Keine weiteren Anmeldungen möglich
Anmeldeschluss: 
Freitag, 19. November 2021
Teilnahmegebühr: 
Kostenlose Teilnahme
Ausbildungs-/Seminar-/Tagungsgebühr: 
0,00

 

TOA-Fachtag für Amts-/Staatsanwält:innen und Richter:innen aus NRW:

Konfliktvermittlung und Wiedergutmachung im Strafrecht – aktuelle Erkenntnisse zum Täter-Opfer-Ausgleich“

25. November 2021 – 9:00 bis 13:30 Uhr

Onlineformat

Allgemeine Hinweise

Zum ersten Mal veranstaltet das TOA-Servicebüro des DBH e. V. speziell für Justizpraktiker:innen aus Nordrhein-Westfalen einen TOA-Fachtag (im Onlineformat). Die Ziele der Veranstaltung liegen in der (1.) Information über die gegenwärtige Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktuelle Erkenntnisse aus der Wissenschaft zum Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), (2.) Veranschaulichung von erfolgreicher Konfliktvermittlungsarbeit und Kooperationsmöglichkeiten der Justiz mit TOA-Fachstellen, (3.) Förderung der stärkeren Berücksichtigung der Konfliktvermittlung in Strafsachen in der nordrhein-westfälischen Justizpraxis. Für eine Teilnahme ist eine Anmeldung ist notwendig; die Teilnahme ist kostenfrei.

Thema und Programm

Die Veranstaltung wird eröffnet von Elisabeth Auchter-Mainz, der Opferschutzbeauftragten des Landes NRW. Im Rahmen des 4,5-stündigen Onlinefachtags widmen sich drei Expert:innen aus Wissenschaft, Justiz- und Vermittlungspraxis unterschiedlichen Aspekten und Fragestellungen der Konfliktvermittlung in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs:

1. Rechtliche Grundlagen des TOA (Prof. Dr. Johannes Kaspar)

Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen des TOA wird exemplarisch auf einzelne Probleme bei der Auslegung und Anwendung von § 46a StGB eingegangen. Unter anderem soll es um folgende Fragen gehen: Bei welchen Delikten kommt ein TOA überhaupt in Betracht? Wie lässt sich der TOA von der in § 46a StGB ebenfalls erwähnten Schadenswiedergutmachung abgrenzen? Und welchen Einfluss hat die Teilnahme- bzw. Ausgleichsbereitschaft der Geschädigten auf die Anwendung von § 46a StGB zugunsten der Angeklagten?

2. Empirische Erkenntnisse zu Häufigkeit und Wirksamkeit des TOA (Prof. Dr. Johannes Kaspar)

Der Vortrag geht der Frage nach, welche statistischen Daten zur Anwendungspraxis des TOA in Deutschland und ihrer Entwicklung im Laufe der letzten Jahre existieren. Zugleich wird dargestellt, was man aus empirischen Studien über eine positive, d. h. Rückfall reduzierende Auswirkung einer Teilnahme von Beschuldigten bzw. Angeklagten an TOA-Verfahren weiß.

3. TOA in der Praxis am Beispiel der TOA-Fachstelle in Duisburg (Dr. Silke Fiedeler)

Die TOA-Fachstelle in Duisburg arbeitet seit 25 Jahren im Bereich des Erwachsenenstrafrechts. Der Vortrag vermittelt Einblicke in die Praxis des TOA, in Arbeitsabläufe der Fachstelle sowie in Inhalte und Ergebnisse eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Effizienz des Verfahrens belegen Auszüge aus dem statischen Zahlenmaterial der Fachstelle. Anhand einer Übersicht/Checkliste wird für die zuweisenden bzw. anregenden Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) verdeutlicht, welche Fälle sich für die Einleitung eines Täter-Opfer-Ausgleichs eignen und welche Voraussetzungen zu beachten sind.

4. Förderung des TOA in der Strafjustiz – aus Richter:innenperspektive (Dr. Clivia von Dewitz)

Dieser Vortrag widmet sich der Frage, wie Restorative Justice mehr im deutschen Justizsystem angewendet werden könnte und worauf bei der Förderung des TOA als Unterform von Restorative Justice, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zu § 46 a StGB, insbesondere in Urteilen zu achten ist.

Im Anschluss an die ca. 45-minütigen Impulsvorträge besteht jeweils Zeit für Fragen und Diskussionen.

Programm:

9:00   Eröffnung

Grußwort von Elisabeth Auchter-Mainz, Opferschutzbeauftragte des Landes NRW

Einführung in die Veranstaltung,

Christoph Willms, Leitung des TOA-Servicebüros des DBH e. V.

9:15   Rechtliche Grundlagen des TOA

Prof. Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg

10:15  Empirische Erkenntnisse zu Häufigkeit und Wirksamkeit des TOA

 Prof. Dr. Johannes Kaspar, Universität Augsburg

11:15  TOA in der Praxis am Beispiel der TOA-Fachstelle in Duisburg

Dr. Silke Fiedeler, Leitung Ausgleich-Rhein-Ruhr und selbstständige Rechtsanwältin, Essen

12:15  Förderung des TOA in der Strafjustiz - aus Richter:innenperspektive

Dr. Clivia von Dewitz, Jugendrichterin am Amtsgericht Bad Segeberg (z. Zt beurlaubt)

13:15  Ausblick und Abschluss

Christoph Willms, Leitung des TOA-Servicebüros des DBH e. V.

13:30  Veranstaltungsende

Pausenzeiten sind in der Veranstaltung eingeplant

Zielgruppe

Richter:innen, Amts- und Staatsanwält:innen aus Nordrhein-Westfalen.

Technische Anforderungen und Hinweise

Zur Teilnahme an der Veranstaltung benötigen Sie neben einem Computer mit einer stabilen Internetverbindung (Empfehlung: LAN-Kabelnutzung), eines aktuellen Browsers wie Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge (bei einer Verwendung von Safari kann es zu Störungen kommen!), eine Videokamera und ein Headset. Um technische Schwierigkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, an der Veranstaltung von Zuhause mit privaten Endgeräten teilzunehmen. Bitte beachten Sie kurz vor der Veranstaltung darauf, dass Sie die aktuelle Version Ihres Internetbrowsers mit den vorgegebenen Standardeinstellungen verwenden (z. B. keine Pop-up-Blocker etc.).

Bitte lesen Sie sich auch die folgenden Hinweise zu unseren Onlineveranstaltungen aufmerksam durch und testen Sie Ihre Internetverbindung: www.toa-servicebuero.de/fortbildung/seminare (rechter Block)

Kosten

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Teilnahme- und Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 19. November 2021 über die Website des TOA-Servicebüros möglich: https://www.toa-servicebuero.de/fortbildung/seminare

Spätestens zwei Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmenden ihre Zugangsdaten zur Onlineplattform.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Absagen oder Änderungen des Seminars vorbehalten müssen. Das ist insbesondere bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl u. ä. der Fall. In einer solchen Situation erfolgt eine umgehende Information.

Veranstalter

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH e. V. 1992 als bundesweite Zentralstelle zur inhaltlichen Förderung der Konfliktvermittlung in Strafsachen eingerichtet.

Das TOA-Servicebüro steht für die vermehrte, fachgerechte und deutschlandweite Anwendung der Mediation in Strafsachen und anderen Konfliktvermittlungspraktiken im Sinne einer Restorative Justice. Dabei bedeutet vermehrt eine bundesweit flächendeckende Anwendung in allen geeigneten Fällen. Fachgerecht bedeutet Mindeststandards für die Vermittlungsarbeit festzulegen, Mitarbeiter:innen der Einrichtungen entsprechend auszubilden, die Vermittlungspraxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie die Verbindung zur außerhalb des Strafrechts agierenden Konfliktvermittlung zu vertiefen.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Telefon:            (0221) 94 86 51 22 oder

E-Mail:             info@toa-servicebuero.de

Website:           www.toa-servicebuero.de

Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

www.toa-servicebuero.de/agb.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

Mitglied im:

European Forum for Restorative Justice Bundesverband Meditation

 

 

Scroll to Top