Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind die wichtigsten Kooperationspartner der TOA-Stellen. Von einer guten Zusammenarbeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang das TOA-Angebot in Anspruch genommen wird. Es ist deshalb unabdingbar, sich mit den Voraussetzungen für eine gute Kooperation zu beschäftigen.
Die Vermittlertätigkeit im Täter-Opfer-Ausgleich erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen von Straftaten. Deshalb sind Kenntnisse über die Phasen der Straftatverarbeitung sowie über das Erkennen von und den Umgang mit Traumata besonders wichtig.
Die Teilnehmer:innen des Basisseminars erfahren, wie eine Mediation in Strafsachen abläuft, welche Fälle dafür in Frage kommen, wie der Kontakt zu den Beteiligten zustande kommt und wann mit wem über welche Inhalte gesprochen wird.
Kreisansätze bieten Räume für Betroffene von schmerzhaften Konflikten und Verletzungen, um gemeinschaftlich zusammenzukommen. Das Einbeziehen der mittelbar Betroffenen (z. B. des sozialen Umfelds) in den Bewältigungsprozess ist das Besondere an ihnen. Sich mitzuteilen und einander bewusst zuzuhören, ermöglichen es Verantwortung wahrhaftig zu übernehmen.